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Weckruf für eine urbane Energiewende

Bild: Diana Hornung

Ein neues Förderangebot erleichtert künftig in Deutschland Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom vom Dach des Vermieters. Die Solarwirtschaft begrüßt die Öffnung dieses neuen Marktsegments und appelliert an die Energie- und Wohnungswirtschaft, die Energiewende jetzt in die Innenstädte zu tragen.

Pressedienst/Redaktion

Der neue Förderbonus für solaren Mieterstrom könnte die Energiewende verstärkt in die Innenstädte tragen, so die Hoffnung des deutschen Bundesverbandes Solarwirtschaft. Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete «Mieterstromgesetz» werde es Mieterinnen und Mietern künftig leichter machen, in den Genuss preiswerten Solarstroms vom Dach des Vermieters zu gelangen. «Das ist ein Weckruf für die urbane Energiewende. Wohnungsbaugesellschaften werden nun hoffentlich vielerorts gemeinsam mit Stadtwerken auf Mieter zugehen und ihnen lokal erzeugten Solarstrom zu attraktiven Tarifen anbieten», erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer BSW. Zahlreiche Unternehmen hätten in den letzten Jahren bereits Erfahrungen gesammelt, wie auch auf Mietwohngebäuden verbrauchsnah Solarstrom erzeugt werden könne. «Das jetzt beschlossene Mieterstromgesetz ermöglicht einen wichtigen Schulterschluss zwischen der Energie- und Wohnungswirtschaft. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung», so Körnig

Nach Einschätzung von Körnig könne es aber nur der Anfang einer Neuausrichtung der Energiepolitik hin zu einer nachhaltigen und intelligenten Quartiersversorgung mit Strom, Wärme und Mobilität sein. Diese müsse verbrauchsnah sein und die Menschen aktiv einbeziehen. Keine andere Energieform erfreue sich einer so hohen Beliebtheit und Partizipationsmöglichkeit wie die Solarenergie: Bereits über 3 Millionen Privathaushalte betreiben in Deutschland inzwischen Solaranlagen zur Strom- oder Wärmeproduktion. Nach einer Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums könnten durch die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mietwohngebäuden rund 3,8 Millionen Privathaushalte in den nächsten Jahren dazu kommen. Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, wäre nach Einschätzung des Verbandes der Abbau weiterer Hemmnisse notwendig.

Ab 1. August in Kraft

Den neuen Zuschuss in Höhe von 2,2 bis 3,8 Cent je Kilowattstunde erhalten Betreiber neuer Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden ab 1. August 2017 für lokal erzeugten Solarstrom, der nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern Mietern in Wohngebäuden zu einem Mindestrabatt von 10 Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen angeboten wird.

Damit solare Mieterstromprojekte zum Standard im Neubau und Bestand werden können, sind nach BSW-Auffassung weitere Marktbarrieren von der Politik zu beseitigen. Steuerliche Barrieren für Wohnungsbaugesellschaften müssten abgebaut und zumindest Betreiber kleinerer Solarstromanlagen von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Für sie sei der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten unverhältnismäßig, wenn sie Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollten.