Im laufenden Jahr konnten insgesamt rund 15’700 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert werden. Mit den 2020 verfügbaren finanziellen Mitteln zur Förderung erneuerbarer Energieanlagen, können die Wartelisten deutlich abgebaut werden. Ab 2020 wird die Wartezeit für die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen auf unter ein Jahr verkürzt.
Pressedienst/Redaktion
Wie werden die Fördermassnahmen finanziert?
Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden (siehe Grafik). Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Produktionskosten der Anlagen. Bei tiefen Marktpreisen müssen daher mehr Fördermittel aufgewendet werden. Bei höheren Marktpreisen braucht es für die gleiche Anzahl von Anlagen weniger Fördermittel; entsprechend können mehr Anlagen gefördert werden.
Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
Anfang 2019 befanden sich 15’500 Anlagen auf der Warteliste der Einmalvergütung für Kleinanlagen (KLEIV) und 4’000 Anlagen auf der Warteliste für Grossanlagen (GREIV). Bis Ende des Jahres wird die KLEIV an rund 13‘500 und die GREIV an rund 1’750 Antragsstellenden ausbezahlt. Dies entspricht einem Fördervolumen von 115 Mio. resp. 180 Mio. CHF. Bis Ende 2020 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt und die GREIV denjenigen zugesichert, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Januar 2020 einreichen. Das betrifft rund 18’000 Klein- und 820 realisierte, wie auch 1’530 nicht realisierte Grossanlagen. Die Wartezeit bis zur Auszahlung der KLEIV kann durch das Fördervolumen auf unter ein Jahr verkürzt werden. Projektanten, die sich 2020 für die GREIV anmelden, müssen weniger als ein Jahr auf die Verfügung warten.
Das Ende der Kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik
2019 wurden insgesamt 410 Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Bei den Photovoltaikanlagen wurde die Warteliste bis zu den Anlagen abgebaut, die sich bis und mit 30. April 2012 angemeldet hatten. Bei den übrigen Technologien (Biomasse, Kleinwasserkraft-, Wind- und Geothermie-Anlagen) wurde die Warteliste ebenfalls weiter abgebaut (54 Biomasseanlagen, 68 Kleinwasserkraftwerke, eine Windenergieanlage). Bis Juli 2020 werden noch 147 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 100 kW (total 41 MW) in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen, die bis und mit 30. Juni 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hat. Dies wird das letzte KEV-Kontingent für die Photovoltaik sein. Die Photovoltaik-Warteliste für die Einspeisevergütung wird danach nicht mehr weiter abgebaut. Das Bundesamt für Energie (BFE) empfiehlt den Projektanten, die Einmalvergütung in Anspruch zu nehmen.