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WACC-Sätze für erneuerbare Energien bleiben unverändert

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC für das Jahr 2020 fest. Sie bleiben im Vergleich zum Jahr 2019 unverändert.

Pressedienst/Redaktion

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes per 1. Januar 2018 gibt es in der Schweiz neue Förderinstrumente für Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen. Dazu gehören:

  • Marktprämien für bestehende Grosswasserkraftanlagen,
  • Investitionsbeiträge für Neubauten, Erweiterungen und Erneuerungen von Grosswasserkraftanlagen,
  • Investitionsbeiträge für Erweiterungen und Erneuerungen von Kleinwasserkraftanlagen,
  • Investitionsbeiträge für Biomasseanlagen und
  • Risikogarantien für Geothermieanlagen.

WACC 2020

Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC – den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen (engl. Weighted Average Cost of Capital). Aufgrund der in der Energieförderungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode (die Berechnungsmethode soll 2021 überprüft werden) und nach Konsultation der ElCom, des SECO, des Preisüberwachers und weiterer interessierter Bundesstellen, setzt das UVEK den WACC 2020 folgendermassen fest:

  • Grosswasserkraft: 4,98%
  • Kleinwasserkraft: 4,98%
  • Biomasse: 4,53%
  • Geothermie: 5,44%