Der Mittelwert der Vergütung für Strom aus einer 10 kWp PV-Anlage stieg erstmals seit 2015 ganz
leicht an, und zwar um 2% von 8.6 auf 8.8 Rp/kWh, liegt insgeamt aber immer noch deutlich unter
den Werten von 2015. Dies die erste Bilanz, nachdem alle grossen Stromversorger ihre
Vergütungstarife für 2019 bekannt gegeben haben, die www.pvtarif.ch, ein Projekt des Verbands
unabhängiger Energieerzeuger VESE, zieht. Nach wie vor sind die Vergütungen von einem
Netzbetreiber zum anderen sehr gross. Bei denn untersuchten 30 grössten Netzbetreiber variiert
die Vergütung 2019 zwischen 5.2 und 13.0 Rp/kWh. Dies aufgrund sehr unterschiedlichen
geschäftspolitischen Haltungen dieser Netzbetreiber und deren Eignern von „rechtliches
Minimum“ bis zu „Untstützung und Förderung“.
Pressedienst
Bei der Betrachtung der Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen müssen zwei Aspekte klar
unterschieden werden: der rein rechtliche Rahmen zum einen, und die effektiv bezahlten Vergütungen
zum anderen. Der entscheidende Artikel 15 im neuen Energiegesetz setzt die minimal einforderbare
Vergütung bei den „vermiedenen Kosten“ des Netzbetreibers an. Wo genau solche vermiedenen Kosten
liegen würden, wurde bisher weder von der ElCom noch dem Bundesgericht (in einem konkreten
Streitfall) geklärt. Sie würden wohl irgendwo zwischen den Einkaufspreisen und den Gestehungskosten
der eigenen Produktion der Netzbetreiber liegen.
Nachdem in der Vergangenheit die ElCom die Rechtmässigkeit der Ausrichtung von höheren
Vergütungen als dem Marktpreis angezweifelt hat, so hat sich der rechtliche Rahmen 2019 „nach oben“
geöffnet: gemäss dem neuen Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze dürfen die
Netzbetreiber den gebundenen Kunden die Kosten der Produktion erneuerbarer Energien aus ihrem
Netzgebiet vollumfänglich überwälzen.
Über pvtarif.ch
Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE erhebt jedes Jahr die Vergütungen der Verteilnetzbetreiber für eingespeiste Energie aus PV-Anlagen und publiziert diese auf der Webseite www.pvtarif.ch. Dieses von VESE initiierte und von EnergieSchweiz mit unterstützte Projekt hat zum Ziel, für Transparenz bei den Rückliefertarifen in der Schweiz zu sorgen – siehe auch www.pvtarif.ch Typischerweise werden über 400 Netzbetreiber erfasst. Seit 2018 kann neu auch das Verhältnis zwischen Vergütung und dem H4-Haushaltsenergietarif direkt angezeigt werden. Dies erlaubt es, abzuschätzen, ob der Netzbetreiber die Anforderungen des neuen Energiegesetzes erfüllt oder nicht.
Heterogene Entwicklung der Vergütungen der Netzbetreiber
Am unteren Ende der Rangliste der Vergütungen entstand ein gewisser Druck aufgrund der seit 2017 stark angezogenen Preise am Strommarkt. Der vom BFE erhobene Marktpreis für die erneuerbaren Energien ist seit dem Tiefstwert von 2016 mit 3.6 Rp/kWh bis 2018 auf 5.8 Rp/kWh angestiegen. Diese Entwicklung haben einige Netzbetreiber mit Erhöhungen an die Produzenten weitergegeben. Dies unabhängig davon, ob eher ein hoher oder ein tiefer Preis vergütet wird. Lobenswerte Beispiele sind da SIG Genève und ESB Biel, die trotz im Vergleich zu anderen VNBs schon hohen Vergütungen den Produzenten namhafte Erhöhungen gewährt haben. Die Erhöhung der Energiepreise wurden jedoch nicht überall vollständig weitergegeben, so dass unterdessen bei einigen Netzbetreibern die Vergütungen sogar unter dem BFE-Marktpreis liegen (so z.B. bei EKZ, SAK). Die erwähnten erfreulichen Erhöhungen werden leider kompensiert durch Rückgänge bei ebensovielen Unternehmen: im Tessin, bei der CKW, bei der AVAG und in den Städten Bern und Winterthur sind signifikante Kürzungen zu beobachten. Der Grund dafür ist nicht offensichtlich, da die Energiepreise ja gleichzeitig gestiegen sind.
Behinderung des Ausbaus
«Kleinere Auf-und Abbewegungen sind das eine», erklärt Diego Fischer, Projektverantwortlicher für pvtarif.ch und Mitglied des Vorstandes von VESE, „doch die entscheidende Frage liegt anderswo: die Schweiz braucht dringend mehr Zubau von PV-Anlagen. Denn mehr PV-Anlagen sind die einzige Lösung, um die benötigte Elektrizität für die Dekarbonisierung der Schweiz, d.h. auch für E-Mobilität und Wärmepumpen, in grossem Masse zu produzieren. Damit dies geschieht, brauchen die Investoren eine genügende Investitionssicherheit. Und diese ist nur gegeben, wenn relativ stabile Vergütungen im Bereich von 10 Rp/kWh gezahlt werden“. Weiter führt er aus: „Dass eine solche Vergütungspolitik sehr wohl möglich ist, zeigen diejenigen Netzbetreiber, welche seit Jahren Vergütungen von 10 Rp/kWh und mehr ausrichten. Diese Netzbetreiber, und die dahinter stehenden Gemeinden, Städte und Kantone, leisten so einen entscheidenden Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie. Andere Netzbetreiber stellen sich auf den Standpunkt, dass ein möglichst tiefer Strompreis und eine hohe Abführung von Gewinnen wichtiger sind. Sie vergüten den Produzenten teilweise sogar weniger als den BFE-Marktpreis. Sie verdienen somit an jeder eingespeisten kWh Solarstrom potentiell gutes Geld, und behindern gleichzeitig den Weiterausbau. Eine solche Geschäftspolitik ist nach heutigem Recht zumindest fragwürdig. Sie steht in jedem Fall aber im krassen Gegensatz zu den Zielen der 2017 vom Volk befürworteten Energiestrategie 2050“.