Bei der Energienutzung und der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien wurden die Zwischenziele der der kantonalen Energiestrategie deutlich verfehlt. Lichtblicke seien die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und die Entwicklung der Elektromobilität, schreibt der Kanton. Allerdings entsprechen die Ziele, die man sich 2006 gesetzt hat, längst nicht mehr den heutigen Erfordernissen.
Pressedienst/Redaktion
Die Umsetzung der kantonalen Energiestrategie ist nur sehr bedingt auf Kurs, wie der Berner Regierungsrat selber eingesteht. Mit der Stilllegung des Atomkraftwerks Mühleberg Ende 2019 und gleichzeitiger Zunahme der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie, insbesondere von Solarstrom, habe man das Bereichsziel «Stromerzeugung» erreicht. Allerdings liegt das Ziel insgesamt bei 80% erneuerbarem Strom und erreicht wurden bis Ende 2018 lediglich 68%.
Als Erfolg verbucht die Regierung die Marktentwicklung der Elektromobilität mit einer Zunahme von 0,9% am gesamten Fahrzeugpark im Kanton. Der Kanton Bern beteilige sich an den Kosten öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge von Unternehmen und öffentlichen Verkehrsbetrieben.
In den Bereichen «Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien» und «Energienutzung im Gebäudebereich» wurden die Zwischenziele nicht einmal halbwegs erfüllt. Die Sanierungsrate der Gebäudehüllen und der Ersatz fossiler Heizungen seien weiterhin klar zu tief. Hier braucht es nun grosse Anstrengungen.
Neuer Anlauf für Revision
19 bewährte Massnahmen will der Regierungsrat fortführen, teilweise mit Anpassungen. Für die kommenden vier Jahre schlägt er 24 neue Massnahmen für bessere Rahmenbedingungen in den Bereichen Energienutzung, Wärmeerzeugung, Mobilität und Stromerzeugung vor. Eine neue Energie- und Klimadatenplattform zur Energieplanung und Information ist die Grundlage dafür. Sie ermögliche eine bessere Abstimmung von Energieproduktion, Speicherung und Nutzung über die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität hinweg.
Damit die Ziele der Energiestrategie 2006 erreicht werden könnten, brauche es einen neuen Anlauf für die Revision des kantonalen Energiegesetzes, schreibt der Regierungsrat. Dieses soll das nationale CO2-Gesetz ergänzen, das noch im eidgenössischen Parlament beraten wird. Die CO2-Reduktionen im Gebäudebereich und bei der Mobilität soll durch Fördern und Fordern beschleunigt werden. Bei der Stromproduktion liege der Schwerpunkt vermehrt bei Anreizen für die Winterproduktion und der Energiespeicherung.
Der Regierungsrat hat in seinen Richtlinien «Vision 2030» das Ziel formuliert, dass Projekte und Umwelttechnologien im Bereich nachhaltige Energie in allen Regionen des Kantons gefördert werden. Kantonale Gebäude und Fahrzeuge sollen bis 2035 CO2-neutral betrieben werden.