Die SSES lehnt die vom Bund vorgelegte Teilrevision von vier Verordnungen im Kernenergiebereich ab. Die nachträglichen Änderungen widersprechen der Energiestrategie 2050 und stehen somit im Kontrast zum demokratischen Entscheid des Volkes. Durch die geplanten Abänderungen wäre zudem der Schutz der Bevölkerung und der Natur weiter geschwächt.
SSES
Die SSES befürchtet, dass durch die Teilrevision der Kernenergie-, der Kernenergiehaftpflicht-, der Ausserbetriebnahme- und der Gefährdungsannahmenverordnung die tatsächlichen Risikozustände von Schweizer AKWs inadäquat eingeschätzt werden könnten. Die Energiestrategie 2050 sieht vor, Schweizer AKWs nur solange weiter zu betreiben, wie sie als «sicher» eingestuft werden können. Die geplanten Änderungen würden nun dem ENSI letztlich mehr Handlungsspielraum einräumen, die gewährleistete Sicherheit von Kernkraftwerken zu beurteilen.
Nicht nachvollziehbar
Eine Absenkung des Sicherheitsniveaus um einen Faktor 100, wie in den Verordnungen vorgesehen, ist so nicht nachvollziehbar. Zumal mit dem im Rahmen der Energiestrategie 2050 beschlossenen Ausbau der Erneuerbaren Energien mehr als genug Alternativen für den AKW- Strom zur Verfügung stünden. Zum Vergleich: Im Jahre 2012 wurden in Deutschland PV-Anlagen mit einer Jahresproduktion, welcher derjenigen der AKW Mühleberg, Beznau 1 und Beznau 2 entspricht, neu zugebaut.
Demokratisch fragwürdig
Neben den Risiken für Bevölkerung, Fauna und Flora ist eine nachträgliche Revision, mit der auch noch in ein laufendes, juristisches Verfahren eingegriffen wird, demokratisch fragwürdig. Die Abschwächung der Sicherheitsvorkehrungen nach Verabschiedung der Energiestrategie 2050 kommt de facto einer Laufzeitverlängerung auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung gleich. Dies entspricht nicht dem, wozu sich die Schweizer Bevölkerung im Mai 2017 entschieden hat.
Verzicht gefordert
Die SSES fordert die verantwortlichen Behörden dazu auf, im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung und der Natur in der Schweiz auf die Anpassung der Grenzwerte, die Unterscheidung verschiedener Störfälle sowie auf die Einschränkung der Abschaltkriterien vollumfänglich zu verzichten.