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SSES begrüsst Massnahmen des Bundesrates zur Stärkung Erneuerbarer Energien

Die SSES nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat festgehalten hat, dass es für den Ausbau der erneuerbaren Energien Planungssicherheit und bessere Investitionsanreize braucht. Die SSES begrüsst deshalb auch die Verlängerung der heute bis 2030 befristeten Investitionsbeiträge für Photovoltaikanlagen, Biomasse und Wasserkraft bis Ende 2035. Erfreulich ist auch, dass ein Ausbauziel für 2050 ins Gesetz aufgenommen werden soll.

Dieses muss insbesondere endlich das Potenzial der Solarenergie in der Schweiz adäquat abbilden. In der Schweiz stellt die Solarenergie das grösste ungenutzte Potenzial dar. Sie ist in den letzten Jahren zur preiswertesten Energieform mit kWh-Preisen zwischen acht und zwölf Rappen geworden. In Deutschland, wo grosse Freiflächenanlagen gebaut werden, liegen die kWh-Preise für neue Anlagen bei circa drei Rappen.

Für die Energiewende und damit ist auch in der Schweiz die Förderung grosser Produktionsanlagen, die nicht auf Eigenverbrauch ausgerichtet sind, wichtig. Das vorgeschlagene Ausschreibungssystem, bei dem jener Produzent den Zuschlag für Beiträge erhält, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produziert, ist eine Möglichkeit zur Förderung. Wichtig ist aus Sicht der SSES grundsätzlich, dass Produktionsanlagen mit den Rahmenbedingungen ein wirtschaftlicher Betrieb ermöglicht wird, welche allen Projektträgern gleiche Chancen einräumt und nicht grosse Betreiber bevorzugt. Bei wettbewerblichen Ausschreibungen besteht die Gefahr, dass am Schluss wieder weniger grosse Player den Markt beherrschen, was für ein stabiles und dezentrales System nicht förderlich ist. Die SSES wird sich entsprechend in der Vernehmlassung einbringen.

Dass der Bundesrat mit Anpassungen im Stromversorgungsgesetz lokale Lösungen wie Quartierstrom-Märkte und Energiegemeinschaften ermöglichen will, ist grundsätzlich zu begrüssen. Das Projekt Quartierstrom in Walenstadt hat gezeigt, dass so der Eigenverbrauch lokal vergrössert und der Stromverbrauch gesenkt werden kann. Der lokale Stromhandel kam in diesem Versuch aber kaum ins Rollen. Die SSES geht davon aus, dass eine komplette Strommarktöffnung die dezentrale Produktion nicht stärken, sondern eher schwächen wird. Die SSES wird in der Vernehmlassung deshalb die vorgeschlagenen Änderungen um Strom VG genau unter die Lupe nehmen.

Zu den Pressemitteilungen der SSES und des BFE.