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SSES begrüsst Anpassung der Nationalstrassenverordnung

Foto: Tiefbauamt Baudirektion Kanton Zürich

Der Bundesrat hat die Nationalstrassenverordnung (NSV) angepasst und stellt damit Flächen entlang von Nationalstrassen kostenlos für die Produktion von erneuerbaren Energien zur Verfügung. Die SSES begrüsst dies und sieht darin unter anderem eine Chance für Solargenossenschaften.

SSES

Das man Lärmschutzwände für die Gewinnung von Solarenergie nutzen kann, weiss man schon seit 30 Jahren. Damals wurde in Chur eine Photovoltaikanlage an der A13 installiert. Systematisches genutzt wurden die Flächen aber nicht. Vor einem Jahr hat der Bundesrat eine Studie vorgestellt, die das nutzbare Potenzial für Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden entlang von Nationalstrassen und Bahnstrecken aufzeigte. Diese Abklärungen gehen auf einen Vorstoss von Nationalrat Bruno Storni, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES, zurück. Das ermittelte Potenzial beträgt rund 101 GWh (Nationalstrassen: 55 GWh, Bahnstrecken: 46 GWh).

Bei den Nationalstrassen nutzt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) einen Teil dieses Potenzials bereits für den eigenen Stromverbrauch, namentlich in der Nähe von Tunnels und bei Werkhöfen. Um das Potenzial noch besser nutzen zu können werden die übrigen geeigneten Flächen wie beispielsweise Lärmschutzwände oder Rastplätze Dritten nun kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 die Nationalstrassenverordnung (NSV) entsprechend angepasst und die Änderungen per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt.

Die SSES sieht in der neuen Regelung eine Chance insbesondere auch für Solargenossenschaften, die auf der Suche nach geeigneten Flächen sind. Genossenschaften können günstig und Effizient solche Flächen erschliessen und nutzen. Sehr entscheidend wird allerdings sein, wie die Ausschreibungen für die Flächen gestaltet werden. Das ASTRA wird voraussichtlich Ende 2022 ein Bewerbungsverfahren durchführen, bei welchem Flächen für Photovoltaikanlagen reserviert werden können. Im Zentrum stehen dabei Lärmschutzwände und Rastplätze. Interessierte werden die Möglichkeit haben, sich zu bewerben und nach der Zuteilung eines Loses innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren. Die SSES ermuntert Solargenossenschaften und andere unabhängige Energieerzeuger, sich für diese Flächen zu bewerben. Sobald mit der Ausschreibung des Bewerbungsverfahrens vom ASTRA weitere Details kommuniziert werden, wird die SSES ihre Mitglieder darüber informieren.