SubPagesTopPicture

Netzzuschlag 2017 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2017 einen Zuschlag von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, wie er Anfang Juli mitgeteilt hat. Er schöpft damit das gesetzlich festgelegte Maximum aus. Die zusätzlichen Mittel fliessen grösstenteils in Projekte, die bereits seit längerer Zeit über eine Förderzusage verfügen. Dies bedeute auch, dass neue Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nicht mehr berücksichtigt werden können. Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) werden aber weiterhin ausbezahlt.

Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene Netzzuschlag fliesst in den so genannten Netzzuschlagsfonds: 2016 werden es mit dem aktuellen Netzzuschlag von 1,3 Rp./kWh rund 740 Millionen Franken sein. Um die langfristige Liquidität des Netzzuschlagsfonds weiterhin zu gewährleisten, erhöht der Bundesrat per 1. Januar 2017 den Netzzuschlag auf das im Energiegesetz festgelegte Maximum von 1,5 Rp./kWh. Die Belastung für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4’500 kWh steigt damit um 9 Franken auf 67,50 Franken pro Jahr. Stromintensive Grossverbraucher können wie bis anhin die Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen, sofern sie eine Zielvereinbarung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz mit dem Bund abschliessen.

Aus dem so geäufneten Netzzuschlagsfonds werden derzeit KEV-Vergütungen für insgesamt 10’578 Photovoltaik-, 31 Wind-, 490 Kleinwasserkraft- und 272 Biomasse-Anlagen ausbezahlt. Diese Anlagen produzieren pro Jahr rund 3,2 TWh Strom. Zusätzlich wurde mit der Revision des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 das Instrument der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen, die 20 bis 30 Prozent der Investitionskosten erstattet. Bis jetzt wurden 13‘238 solcher Einmalvergütungen ausbezahlt mit einer Gesamtsumme von 138 Millionen Franken. Der Grossteil der durch die Erhöhung des Netzzuschlags zusätzlich generierten Gelder fliesst in Anlagen, die bereits seit längerem über eine Zusage für die KEV verfügen, aber aufgrund von langjährigen Bewilligungsverfahren erst jetzt in Betrieb gehen.

Dank der Erhöhung des Netzzuschlags können auch einige neue Anlagen in die KEV aufgenommen werden: Im Juli 2016 erhalten 1139 Photovoltaik-, 7 Biomasse-, 19 Kleinwasserkraft- und eine Geothermie-Anlage eine Förderzusage. Die Gesamtsumme für diese Einspeisevergütungen beträgt pro Jahr rund 47 Millionen Franken. Die Warteliste für Photovoltaik-Anlagen kann dadurch bis und mit Anmeldedatum vom 8. November 2011 abgebaut werden.

Weiter ermöglicht die Erhöhung des Netzzuschlags in diesem Jahr die Auszahlung von rund 5000 zusätzlichen Einmalvergütungen an die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW Leistung. Derzeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings gibt es auch hier längere Wartezeiten: Momentan beträgt diese 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen.

Rund 40’000 Projekte befinden sich derzeit auf der Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung, monatlich melden sich rund 1000 Projekte neu an. Die heute gesetzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel reichen bei weitem nicht aus, um die gesamte Warteliste abzubauen. Klar ist, dass die Mittel zur Finanzierung der Einspeisevergütungen 2018 vollständig ausgeschöpft sein werden und spätestens ab diesem Zeitpunkt keine neuen KEV-Förderzusagen für Projekte auf der Warteliste mehr möglich sind. Bis dahin kann die Warteliste nur noch minimal abgebaut werden. Die Kontingente für 2017 stehen noch nicht fest; deren Grösse ist von der Marktsituation abhängig. Neue Anmeldungen für die KEV können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Energiestrategie 2050, die derzeit im Parlament beraten wird und frühestens 2018 in Kraft treten könnte, sieht eine Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rp./kWh vor. Diese zusätzlichen Mittel würden einen weiteren Abbau der Warteliste ermöglichen. Allerdings werden auch dann nicht alle Anlagen auf der Warteliste finanziell gefördert werden können. Dies auch deshalb, weil das Parlament in seinen Beratungen bereits festgelegt hat, die Einspeisevergütung fünf Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes einzustellen und die Mittel für die KEV bei 2,3 Rp./kWh zu deckeln.