Einige Energieversorgungsunternehmen bestehen bei Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch auf die Installation von Produktionszählern. Für Anlagen unter 30 kWp ist dies aber nicht Pflicht.
Raoul Knittel, Verband unabhängiger Energieerzeuger
Der Strom der ins Netz eingespeist wird, muss gemessen werden. Macht eine Photovoltaikanlage (PVA) Eigenverbrauch geltend, so entspricht die gesamte produzierte Strommenge nicht mehr der eingespeisten Energie. Es wird nur noch der Stromüberschuss eingespeist und gemessen. Man spricht von einer Überschussmessung.
Gemäss Energiegesetz (EnG) und Energieverordnung (EnV) ist bei Anlagen über 30 kWp eine Messung der Nettostromerzeugung Pflicht. Hier ist der Fall eindeutig.
Keine Grundsätzliche Pflicht
Bei Anlagen unter 30 kWp hingegen besteht keine grundsätzliche Pflicht zur Messung der Nettostromproduktion. In einem Präzendenzfall erliess die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom im Januar 2017 eine entsprechende Verfügung. Ein Gemeindewerk wollte einen Produzenten zur Installation eines Produktionszählers mit entsprechender Infrastruktur verpflichten und ihm die Kosten dafür auferlegen. Die ElCom verfügte, dass eine Messung der Produktion bei Anlagen unter 30 kWp technisch nicht nötig und finanziell nicht zumutbar sei. Des Weiteren hielt die ElCom fest, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.
Warum gewisse Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU )solche Zähler installieren, erklärt die Elektra Jegenstorf in einer Stellungnahme: «Für die Elektra gilt: Die Kunden stehen bei uns im Zentrum. Die Befriedigung ihrer Bedürfnisse ist somit unser Auftrag. Um den gesteigerten Ansprüchen unserer Prosumer (von denen wir bereits heute überdurchschnittlich viele haben), wie beispielsweise das aktive Energiemanagement und/oder die Unterstützung bei der Überwachung der PV-Produktion, allerdings gerecht werden zu können, benötigen wir Daten. Daten, die wir nur dank einer Produktionsmessung auslesen können. Und, nicht zuletzt benötigten wir die Daten für einen optimierten Stromeinkauf – was letztlich in Form von günstigeren Tarifen auch wieder unseren Kunden zu Gute kommt.»
Lösungen mit Augenmass
VESE empfiehlt seinen Mitgliedern, die Situation jeweils mit Augenmass zu betrachten und wenn möglich einfache Lösungen ohne Mehraufwände mit dem hiesigen EVU zu prüfen. So kann zum Beispiel die Produktion am Wechselrichter gemessen und von dort übertragen werden. Diese Messung ist zwar nicht geeicht. Aber bei Anlagen unter 30 kWp ist gemäss ElCom eine Gefährdung der Netzstabilität ausgeschlossen. Weiter ist die Produktion Schwankungen unterworfen aufgrund des Wetters und des individuellen Stromverbrauches. Eine geeichte Lösung wäre darum auch hier wieder eine unnötige finanzielle Belastung.
Damit die Energiewende gelingt, müssen sich alle Beteiligten in solchen Situationen konstruktiv und mit Weitblick verhalten. VESE unterstützt gerne, um mit den Betroffenen zukunftsfähige Lösungen auszuarbeiten.