Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle geeigneten Dächer und Fassaden von neuen und bestehenden Gebäuden mit Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarwärme) ausgerüstet werden. Für bestehende Gebäude gilt die Pflicht bei umfassenden Erneuerungen oder spätestens bis 2040. Ausnahmen können gewährt werden, wenn die Installation unzumutbar oder wegen Schutzbestimmungen nicht möglich ist.
Pressedienst
PV-Zubaurate muss stark steigen
Der Ausbau der Stromproduktion mit Fotovoltaikanlagen ist eine der grössten Herausforderungen und zugleich der Schlüssel für die Erreichung der Klimaziele. Gemäss den Energieperspektiven 2050+ des Bundesrates soll die Produktion von Photovoltaikstrom bis 2050 auf 33.6 TWh ansteigen. Gegenüber den heutigen 2.5 TWh (Schätzung Swissolar) sind dies fast 14 mal mehr. Die Zubaurate muss also gegenüber heute wesentlich stärker steigen. Dies ist schon aus Gründen der Versorgungssicherheit nötig. Bis 2035 fallen die Produktionen aus den Kernkraftwerken in der Höhe von rund 25 TWh weg. Dieser Wegfall muss weitgehend mit erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikstrom, ersetzt werden.
Potential Vorhanden
Das Potenzial an geeigneten Dächern und Fassaden ist vorhanden. Das technische Potenzial für die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen wird gemäss PSI (2019) für eine Bandbreite von Gestehungskosten von 10 bis 15 Rp/kWh mit 22 bis 54 TWh angegeben. Mit dem laufend sinkenden Kosten steigt das umsetzbare Potenzial. Für Grossanlagen liegen die Gestehungskosten bereits heute bei rund 8 Rp. pro kWh. Gemäss der Sonnendach-Daten (BFE, swisstopo, MeteoSchweiz 2017) liegt das Potenzial für die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen (Dachanlagen und Fassaden-PV) gar bei 65 TWh. Das Potenzial ist fast doppelt so hoch wie die Zielwerte in den Energieperspektiven.
Ein Bericht von Swissolar vom August 2020 zeigt, dass fast zwei Drittel der geeigneten Dächer auf Mehrfamilienhäusern, gemischten Wohn- und Gewerbebauten sowie Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbauten liegen. Diese Gebäude haben meist einen Eigenverbrauchsanteil und liegen bereits heute nahe an einem wirtschaftlichen Betrieb. Viele Anlagen werden heute aus Unkenntnis der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gebaut.
Erfahrungen mit einer Solardachpflicht gibt es bereits. Die MuKEn 2014 sieht eine Eigenstrompflicht bei Neubauten vor. Die MuKEn 2014 ist mittlerweile in 12 Kantonen eingeführt und in weiteren auf gutem Weg ist. Damit die vorhandenen Gebäudepotenziale genutzt werden können, braucht es zwingend mehr Anlagen bei bestehenden Bauten.