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Klimaschutz und sichere Energieversorgung gehen Hand in Hand

Der Frutiger GLP-Nationalrat Jürg Grossen ist seit 2021 Präsident von Swissolar und zudem auch Präsident der Vereine SmartGridready und Swiss eMobility. Er engagiert sich stark in der Energiepolitik und setzt sich für das Klimaschutzgesetz ein. Foto: Beat Kohler

Es ist höchste Zeit, klare Schritte in Richtung einer klimaneutralen Schweiz zu gehen. Das breit abgestützte Klimaschutzgesetz setzt verbindliche Ziele zum Erreichen von netto null bis 2050. Es stellt Mittel für die Förderung von Innovation sowie für Massnahmen zur Senkung des CO2-Ausstosses und zur Reduktion der Aus­wirkungen des Klimawandels zur Verfügung. Mit dem Strom- und Energiegesetz sind wir im Parlament mit der perfekten Ergänzung zum Klimaschutzgesetz auf der Zielgeraden.

Text: Jürg Grossen

Vor bald acht Jahren hat die Schweiz das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet. Damit soll die für Mensch und Umwelt schädliche Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzt werden, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 °C angestrebt wird. Politisch fehlen bisher klare Ziele und griffige Massnahmen zur Senkung des CO2-Ausstosses. Das CO2-Gesetz, das hier einen wichtigen Beitrag geleistet hätte, wurde im Sommer 2021 von der Bevölkerung knapp abgelehnt.
Die Schweiz braucht eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung. Das Zeitalter der fossilen Energieträger ist ab­gelaufen, die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien. Das heisst, die Schweiz muss mit den erneuerbaren Energiepfeilern Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme vorwärtsmachen. Dass es auf dem Weg zur Versorgungssicherheit noch viel zu tun gibt, hat auch der letzte Winter gezeigt. Der nachhaltige Energiemix der Zukunft ist auf ein Zusammenspiel all dieser Pfeiler angewiesen. Das Wegkommen von Öl, Gas und Uran spart die hohen Importkosten für Energie und schafft eine grössere Unabhängigkeit von undemokratischen Regimes.
Im Parlament haben wir deshalb letzten Herbst in einer breiten Allianz das Klimaschutzgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative verabschiedet. Das Gesetz ist pragmatisch und verankert erstmals schweizweit das Ziel netto null 2050. Das heisst, die Schweiz darf ab dem Jahr 2050 nicht mehr Treib­haus­gase ausstossen als natürliche und technische CO2-Speicher aufnehmen können. Es werden verbindliche Zwischenziele und Richtwerte für die Sektoren mit dem höchsten CO2-Ausstoss, namentlich Gebäude, Industrie und Verkehr, gesetzt.

Mit Innovation und Förderung voran

Jede Branche und jeder Sektor ist auf dem Weg zur Klimaneutralität mit besonderen Herausforderungen konfrontiert und kann ihren eigenen Weg finden. Das Gesetz fokussiert besonders auf drei Pfeiler:
Erstens: Klimaschutz heisst Innovation. Das Klimaschutzgesetz fördert mit 1,2 Milliarden Franken bis 2030 Investitionen in Forschung und Entwicklung. Finanzielle Anreize ermutigen unsere Unternehmen, auf neuartige und klimafreundlichere Technologien und Prozesse zu setzen. Dabei wird das Investitionsrisiko für die Unternehmen reduziert und gleichzeitig die Weiterentwicklung und Etablierung der Technologien gefördert. Die Schweiz hat hier eine besonders gute Ausgangslage. Mit unseren innovativen Unternehmen und unseren Spitzenuniversitäten können wir eine internationale Führungsrolle bei der Umsetzung neuer klimafreundlicher Technologien übernehmen. Als positiver Nebeneffekt werden dadurch Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen.
Zweitens: Klimaschutz heisst nicht verschwenden. Die Gebäude verbrauchen rund 45 Prozent der gesamten Energie, weshalb Gebäudesanierungen zentral sind. Das Klimaschutzgesetz sieht daher ein Impulsprogramm für den ökologischen Umbau vor und setzt dabei 2 Milliarden Franken verteilt auf zehn Jahre ein. Diese Gelder fliessen insbesondere in den Ersatz von ineffizienten Strom­heizungen sowie von Öl- und Gasheizungen durch moderne Wärmepumpen. Andererseits wird die Energieeffizienz von Gebäuden gefördert.
Drittens: Klimaschutz heisst Vorbild sein. Der Bund soll nicht nur Vorgaben machen, er muss seine Hausaufgaben auch erledigen. Darum soll die Bundesverwaltung bereits bis 2040 das Netto-null-Ziel erreichen. Das ist nicht nur realistisch, sondern nötig. Die Lösungen des Bundes können den Kantonen und der Wirtschaft aufzeigen, wie wir die Klimaneutralität erreichen können.

Strom- und Energiegesetz: Eine ausreichende und sichere Stromversorgung ist zentral

Mit der Revision des Strom- und Energiegesetzes haben wir im Parlament weg­weisende Schritte für die Versorgung mit einheimischen erneuerbaren Energien gemacht. Mit dieser Ergänzung zum Klimaschutzgesetz werden die Rahmenbedingungen zum Ausbau der Wasser- und Windkraft und insbesondere der Solarenergie verbessert. Die Schweiz verbraucht jährlich rund 60 Terawattstunden (TWh) Strom. In Zukunft steigt dieser Verbrauch trotz Effizienz noch leicht an, weil Autos mit Verbrennungsmotoren durch Elektroautos und Ölheizungen neben den Holzheizungen meist durch Wärmepumpen ersetzt werden. Das Parlament hat deshalb ohne Gegenstimme beschlossen, bis 2050 zusätzlich 45 TWh inländische erneuerbare Stromproduktion zu realisieren. Die Bedingungen für den Ausbau der Wasser- und Windkraft sowie für alpine Solaranlagen wurden verbessert. Experten erwarten aus diesen Energiequellen rund 10 bis 15 TWh bis 2050, die restlichen 30 bis 35 TWh sollen vor allem mit Solarenergie an und auf den Gebäuden produziert werden. Wir haben zudem spannende Verbesserungen auf marktwirtschaftlicher Basis beschlossen. So soll es in Zukunft möglich sein, Solarstrom in der Nachbarschaft ohne und im erweiterten Quartier mit reduzierten Netzgebühren zu verkaufen. Das ist verursachergerecht und physikalisch sinnvoll, weil Stromproduktion und -verbrauch dadurch im Quartier optimal harmonisiert werden. Auch Mieterinnen und Mieter können damit von günstigem Lokalstrom profitieren. Mit diesen virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) und den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) werden zudem Anreize gesetzt, ganze Dächer und geeignete Fassaden mit Photovoltaik auszurüsten. Ebenfalls beschlossen wurden garantierte minimale Rückliefertarife für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird.
Von hoher Bedeutung sind Massnahmen für bessere Energieeffizienz. Dabei geht es nicht darum, auf Energie zu verzichten. Ziel ist es, Kilowattstunden möglichst nur dann zu verbrauchen, wenn sie den gewünschten Nutzen erzielen, und nicht ungenutzt zu vergeuden. Gemäss Bundesamt für Energie können rund 40 Prozent des Stroms ohne Komforteinbusse gespart werden.

Speicher sind zentral

Ein wichtiges Element für eine ganzjährig sichere Stromversorgung sind Speicher. Die Tag-Nacht-Speicherung wird einerseits wie bisher mit Pumpspeichern gemacht. Andererseits wird diese Möglichkeit durch den Einsatz von Batterien in Gebäuden und solchen in Elektroautos ergänzt. Eine Studie der ETH Zürich zeigt, dass damit die Energiewende günstiger und sicherer gemacht werden kann als im Szenario «Weiter wie bisher». Die Speicherung vom Sommer in den Winter kann mit höheren Staumauern bei den Wasserkraftwerken und mit «Power-to-X» erfolgen. Damit können wir überschüssigen Strom aus erneuerbaren Quellen im Sommer in synthetischen Treibstoff umwandeln. Dieser «grüne» Treibstoff kann im Winter in Strom zurückverwandelt werden und so die Winterlücke füllen. Das garantiert eine zuverlässige und klima­neutrale Energieversorgung in der ganzen Schweiz. Sowohl für die kurz- wie auch für die langfristige Speicherung haben wir die Bedingungen im Gesetz wesentlich verbessert.
Mit all diesen Massnahmen wird eine CO2-neutrale, erneuerbare und sichere Energieversorgung garantiert. Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung gehen also Hand in Hand.

Für eine gesunde Schweiz

Wir sind bereits heute alle vom Klimawandel betroffen. In der Schweiz steigen die Temperaturen doppelt so schnell an wie im globalen Durchschnitt. Auch die extremen Wetterereignisse nehmen zu. Hitzewellen führen zu Todesfällen, das Verschwinden des Permafrosts löst Erdrutsche aus, Landwirtschaft und Natur kämpfen mit Trockenperioden, Schutzwälder leiden, und das Schwinden der Gletscher hat Konsequenzen für unsere Stauseen und Flüsse. Das Klimaschutzgesetz setzt hier an und verankert den ausdrücklichen Auftrag von Bund und Kantonen, die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Natur zu treffen, um klimabedingte Schäden zu vermeiden.
Das wichtigste Ziel bleibt, den Klimawandel auf ein Minimum zu begrenzen. Ein gesundes Klima ist die Voraussetzung für eine gesunde Bevölkerung und eine gesunde Natur. Davon profitieren wir alle: die Natur, die Wirtschaft und vor allem auch wir Schweizerinnen und Schweizer. Das breit abgestützte Klimaschutzgesetz leitet die ersten Schritte ein, damit das Klima gesund bleibt. Es ist noch nicht zu spät, aber höchste Zeit.
Ein Ja am 18. Juni ist deshalb zentral.

www.swissolar.ch