Mit dem «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» will der Bundesrat gemäss eigenen Angaben den Ausbau erneuerbarer Energien rasch und konsequent voranbringen. Eine neue Studie von Energie Zukunft Schweiz AG (EZS), die diese im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES und Swissolar erarbeitet hat, zeigt nun, dass die Änderungen insbesondere kleine Solaranlagen viel weniger rentabel machen würden als heute. SES und Swissolar fordern das Parlament auf, entsprechend Korrekturen anzubringen, beispielsweise mit einer minimalen Abnahmevergütung.
Pressedienst/Redaktion
Kleine und mittlere Solaranlagen kleiner 100 kWp (ca. 500 m2) auf Hausdächern und -Fassaden sollen gemäss den aktuellen Modellrechnungen des Bundes (Energieperspektiven 2050+) einen Anteil von rund 70% des gesamten Ausbaus erneuerbarer Energien ausmachen. Unter anderem um diesen Ausbau zu beschleunigen, hat der Bundesrat im Juni 2021 eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes angestossen. Modellierungen von Energie Zukunft Schweiz AG im Auftrag der SES und Swissolar zeigen nun, dass dies – sollte das Gesetz wie vorgeschlagen umgesetzt werden – die Rentabilität von kleinen und mittleren Solaranlagen stark verschlechtert anstatt sie zu verbessern, wie sie in einer Medienmitteilung schreiben.
Sichere Einnahmen nur mit minimaler Abnahmevergütung
Untersucht wurde die Rentabilität von Solaranlagen auf Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern unter den alten und neu vorgeschlagenen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine der neuen Regelungen verlangt, dass die Abnahmevergütung (Rückliefertarif) sich nach dem Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung richtet, anstatt sich wie bisher an einer fixen Vergütung auszurichten. «Nichtprofessionelle Kleininvestor:innen von Solaranlagen sind in erster Linie an stabilen Preisen interessiert. Der volatile Marktpreis bringt eine Unsicherheit ins System, der viele Projektant:innen von einer Investition abhalten dürfte», gibt Studienautor Stefan Liechti zu bedenken. Diese Einschätzung des Studienautors stützt vollständig die Haltung der SSES und ihrer Fachgruppe VESE, die seit längerem eine stabile minimale Abnahmevergütung und damit mehr Investitionssicherheit fordern und letzten Dezember einen entsprechenden Vorschlag in die Diskussion eingebracht hat. Auch Swissolar steht inzwischen hinter einer minimalen Abnahmevergütung: «Die aktuell hohen Marktpreise dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese nicht für immer so bleiben werden. Investoren brauchen eine gewisse Sicherheit. Deshalb braucht es eine Mindesthöhe bei den Abnahmevergütungen.» sagt David Stickelberger, Geschäftsleiter von Swissolar.
Eigenverbrauch verliert an Wert
Im Bereich der Netztarifierung sieht der Bundesrat vor, höhere Leistungs- und/oder Grundkomponenten zu erlauben. Konkret bedeutet dies, dass mit Strom aus der eigenen Solaranlage weniger Netzkosten eingespart werden kann (weil diese weniger abhängig davon sind, wieviel Strom man aus dem Netz bezieht, sondern zu einem grösseren Teil von der Anschlussleistung), was die Rentabilität deutlich verschlechtert. Einsparungen durch Eigenverbrauch von Solarstrom ist heute aber die wichtigste Finanzierungskomponente. «Werden die Bedingungen für den Eigenverbrauch verschlechtert, rechnen sich gerade Anlagen von Ein- und Mehrfamilienhäusern häufig nicht mehr» analysiert Liechti die Resultate der Studie. Liechti weist aber auch darauf hin, dass solche nachteiligen Effekte kompensiert werden könnten, zum Beispiel indem der Verbrauch nach Möglichkeit in ein Zeitfenster mit hoher Solarproduktion verschoben oder, wenn der Strom aus dem Netz bezogen wird, gestaffelt wird (aktives Lastmanagement).
Der Ball liegt beim Parlament
David Stickelberger und Felix Nipkow kommen zum Schluss: «Zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit braucht es einen Ausbauschub bei Solaranlagen. Die Vorschläge des Bundesrats im neuen Gesetz wirken hingegen als Bremse». Swissolar und die SES fordern das Parlament auf, dies im Rahmen der Beratungen zu korrigieren. Dass ein Modell einer minimalen, langfristig stabilen Abnahmevergütung im Zuge dieser Gesetzesberatungen noch einmal detailliert angeschaut und diskutiert werden muss, das fordert auch die SSES und ihre Fachgruppe VESE.