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Keine KEV-Kontingente im 2017

Die Revisionen bringen gute Nachrichten für private Solaranlagen-Eigentümer sowie für Mieter. Bild: Energiewendegenossenschaft

Gemäss einer Publikation des Bundesamtes für Energie können im laufenden Jahr gemäss aktuellem Stand keine weiteren Anlagen in die KEV aufgenommen werden. Es gibt 2017 also keine KEV-Kontingente.

Pressedienst/Redaktion

Als Grund für den Aufnahmestopp gibt das Bundesamtes für Energie an, dass die zur Verfügung stehenden Fördergelder bereits vollständig verpflichtet seien. «Die Aufnahme von weiteren Anlagen würde die langfristige Liquidität des
KEV-Fonds gefährden», so das BFE. Diese müsse aber jederzeit gewährleistet sein, da die Betreiber von geförderten KEV-Anlagen bis zu 20 Jahre Anspruch auf eine Vergütung haben. Ende Dezember 2016 befanden sich rund 36‘256 Anlagen auf der Warteliste, davon sind rund 35‘028 Photovoltaik-Anlagen (= 2100 MW Gesamtleistung). Weitere Informationen sind unter www.stiftung-kev.ch/berichte/kevcockpit erhältlich.

Verschiedene Gründe

Das BFE sieht vier Hauptgründe, welche die Liquidität des KEV-Fond beeinflussen. Der wichtigste ist der Kostendeckel. Solange die Energiestrategie 2050 nicht angenommen und in Kraft ist, beträgt der maximale Netzzuschlag, aus dem die KEV finanziert wird, 1,5 Rp./kWh. Seit Anfang dieses Jahres wird dieses Maximum bereits verrechnet. Da der Zuschlag pro Kilowattstunde erhoben wird, ist er vom Stromverbrauch abhängig. Dieser sinkt tendenziell unter anderem auch, weil Stromeffizienzmassnahmen den gewünschten Effekt zeigen, was eigentlich erfreulich ist. Dennoch sinken dadurch auch die Einnahmen der KEV. Andererseits steigen die Ausgaben wegen des tiefen Strompreises am Markt. «Sinkt der Marktpreis, zu dem der Strom aus KEV-Anlagen verkauft werden kann, muss aus dem KEV-Fonds ein höherer Anteil der Vergütungen finanziert werden», erklärt das BFE. Kommt hinzu, dass sich Stromintensive Unternehmen den Netzzuschlag unter gewissen Bedingungen zurückerstatten lassen können. «Die Zahl dieser Unternehmen und die Höhe der Rückerstattungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen», so das BFE.

Einmalvergütungen 2017

Keine Veränderungen gibt es im laufenden Jahr bei der Einmalvergütung. Für kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp stehen laut BFE im 2017 Einmalvergütungen im bisherigen Umfang zur Verfügung (100 Millionen Franken/Jahr). Deshalb empfiehlt das Bundesamt Betreibern von solch kleinen Photovoltaik-Anlagen, die sich für die KEV angemeldet haben, einen Wechsel auf die Einmalvergütung. Dabei werden diese Anlagen mit 20 bis 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage gefördert. Dazu müssen die vollständigen Unterlagen über die Inbetriebnahme der Anlage bei der Swissgrid eingereicht werden.

Wie geht es mit der KEV weiter?

Erst wenn ein höherer Kostendeckel – wie mit der Energiestrategie 2050 vorgesehen – für die Fördermittel festlegt wird, könnten weitere Anlagen in die Förderung aufgenommen werden. Die Energiestrategie 2050 kann 2018 in Kraft treten, sofern sie in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 angenommen wird. Diese sieht eine Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rp./kWh vor. Diese zusätzlichen Mittel würden laut dem BFE einen weiteren Abbau der Warteliste ermöglichen. Das Geld kommt allerdings nicht nur der KEV zu Gute. Deshalb werden auch dann nicht alle Anlagen auf der Warteliste finanziell gefördert werden können. Ausserdem ist in der Strategie die Einführung einer Befristung des Einspeisevergütungssystems 5 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes beschlossen. Dies bedeutet, dass positive Bescheide nur noch bis voraussichtlich 2022 ausgestellt werden könnten. Vorgesehen ist jedoch, dass neu auch grosse Anlagen eine Einmalvergütung beantragen können. Damit stünde den Betreibern dieser Anlagen eine Alternative zur Verfügung. Wird die Energiestrategie in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 abgelehnt, können ab 2018 definitiv keine weiteren Anlagen in die KEV-Förderung aufgenommen werden.