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Kanton Bern will Anpassung an die MuKEn

© 2013 Konferenz Kantonaler Energiedirektoren
© 2013 Konferenz Kantonaler Energiedirektoren

Gebäude im Kanton Bern sollen künftig noch energieeffizienter und umweltschonender gebaut und betrieben werden. Eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes geht bis Ende Dezember 2016 in die Vernehmlassung. Die Massnahmen tragen zur gesamtschweizerischen Harmonisierung und Vereinfachung der Energievorschriften bei.

Mit der Änderung des kantonalen Energiegesetzes übernimmt der Kanton Bern teilweise die revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Gleichzeitig werden die Kompetenzen der Gemeinden im Gebäudebereich gestärkt. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Neubauten müssen einen Teil ihres Strombedarfs selbst produzieren, beispielsweise mit Solaranlagen auf dem Dach.
  • In neuen Wohnbauten sind Ölheizungen nicht mehr zulässig.
  • Wenn bestehende Öl- und Gasheizungen in schlecht gedämmten Wohnbauten ersetzt werden, müssen zusätzliche Massnahmen getroffen werden, zum Beispiel eine Solaranlage auf dem Dach gebaut oder die Gebäudehülle besser isoliert werden.
  • Bestehende zentrale Elektroboiler müssen innert 15 Jahren ersetzt werden.
  • Die Gemeinden dürfen strengere Anforderungen an die Gebäudeeffizienz vorschreiben, beispielsweise das Plusenergiehaus in Arealüberbauungen.

Nicht umgesetzt wird die Empfehlung der MuKEn, eine Ersatzabgabe einzuführen, wenn kein Eigenstrom erzeugt werden kann. Ebenfalls nicht eingeführt wird eine Bewilligungs- oder Meldepflicht beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen und eine Sanierungsfrist, innert der bestehende Gebäude mit Geräten für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) ausgerüstet werden müssen.

Das gültige Energiegesetz ist erst 2011 in Kraft getreten. Angesichts der rasanten Entwicklung in der Gebäudetechnik ist für die Berner Regierung eine Anpassung unumgänglich. Sie stützt sich dabei auf die MuKEn, welche 2014 von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren dem heutigen Stand der Technik angepasst wurden. Die Anpassung des kantonalen Energiegesetzes soll die Harmonisierung der Regelungen mit den anderen Kantonen gewährleisten, den technischen Fortschritt berücksichtigen und den sparsamen Umgang mit Energie weiter stärken.

Vernehmlassung bis Ende Dezember

Für die Berner Regierung ist klar: Die Massnahmen sind für die Wirtschaft interessant. Der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien schaffe neue Arbeitsplätze und erhöhe die Wertschöpfung vor Ort. Dadurch mindere sich die Auslandabhängigkeit bei der Energie. Investitionen in mehr Energieeffizienz lohnten sich auch für Hauseigentümer. Die Werthaltigkeit eines Gebäudes verbessert sich und aufgrund niedrigerer Energiekosten kann Geld gespart werden. Gleichzeitig bewirken die Massnahmen eine Reduktion des Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen. Das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes dauert bis 22. Dezember 2016.