Der Stiftungsrat der Schweizerischen Energie-Stiftung SES hat am Mittwoch 8. September die Parolen zu zwei kantonalen Abstimmungsvorlagen gefasst: JA zum Klimaschutzartikel in der Kantonsverfassung anlässlich der Abstimmung vom 26. September im Kanton Bern sowie JA zum revidierten Energiegesetz, welches Ende November im Kanton Zürich zur Abstimmung gelangt.
Pressedienst
Die Berner Stimmbevölkerung kann am 26. September 2021 einen neuen Klimaschutzartikel in der Verfassung verankern: Kanton und Gemeinden sollen sich aktiv für eine Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen einsetzen. Ziel ist es, dass der Kanton bis 2050 klimaneutral ist. Die Vorlage ist parteipolitisch breit abgestützt und gelangt zur Abstimmung, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt. «Dieser Verfassungsartikel ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, muss der Energiesektor doch bereits viel schneller als bis 2050 klimaneutral werden, um die Klimaziele von Paris zu erreichen», begründet SES-Stiftungsratspräsidentin Nadine Masshardt den Entscheid des Stiftungsrats, die Vorlage den Bernerinnen und Bernern zur Annahme zu empfehlen.
JA zu griffigen Klimaschutzmassnahmen
Die Zürcherinnen und Zürcher stimmen am 28. November 2021 über das revidierte kantonale Energiegesetz ab. Die Gesetzesvorlage will im Gebäudebereich den Ersatz von Öl- oder Gasheizungen durch Systeme auf Basis von erneuerbaren Energien forcieren und schafft entsprechende Anreize. Zur Abstimmung kommt es, da der Hauseigentümerverband und die SVP das Referendum dagegen ergriffen haben. «Nach dem knappen Nein zum CO2-Gesetz im Juni erhält diese Vorlage einen gewissen Signalcharakter», erklärt Nadine Masshardt. «Das Energiegesetz ist intelligent gemacht und bringt die Klimafreundlichkeit der Zürcher Gebäude auf faire Art und Weise voran.»