Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammte 2017 zu rund 68 Prozent aus erneuerbaren Energien. Dies stellt eine Steigerung zum Vorjahr dar (62 Prozent). Die Zahlen ergeben sich aus den Daten der Stromkennzeichnung von 2017. Seit 2018 gilt eine strengere Nachweispflicht der Stromherkunft, was mehr Transparenz schaffen soll.
Pressedienst/Redaktion
Der Schweizer Strom-Liefermix setzte sich 2017 zu 60 Prozent aus Grosswasserkraft und zu rund 7 Prozent aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse zusammen. 15% stammten aus Kernenergie und etwa ein Prozent aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 16% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose) werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heuer publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2017.
Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix
An die Schweizer Steckdosen wird nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms überein. Besonders in der Kernkraft fallen die Zahlen auseinander. Mit einem Produktionsanteil von 31.7 Prozent aus Kernkraft übersteigt dies deutlich den Anteil im entsprechenden Liefermix. Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen, sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Dies soll den Abnehmenden einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt ermöglichen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.
Mehr Transparenz durch Herkunftsnachweispflicht
Bisher war es möglich in der Stromkennzeichnung „nicht überprüfbare Energieträger“ (sogenannten Graustrom) auszuweisen, wenn keine Herkunftsnachweise vorhanden waren. Seit dem 1. Januar 2018 gelten das neue Energiegesetz und die zugehörige Energieverordnung. Sie machen so eine Angabe von nicht überprüfbaren Energieträgern ab dem Tarifjahr 2018 unzulässig. Dies wird erstmals im Stromcockpit 2018, welches im Frühjahr 2020 publiziert wird, ersichtlich sein. Die Herkunftsnachweis-Erfassungspflicht gilt neu nicht nur für Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen. Alle ans Netz angeschlossenen Anlagen, auch wenn diese den produzierten Strom vollständig selber vor Ort verbrauchen, fallen unter die Nachweispflicht. Ausnahmen stellen Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA oder einem jährlichen Betrieb von maximal 50 Stunden dar.
Nicht nachprüfbare Energiequellen
Der konstant hohe Anteil an Strom aus nicht überprüfbaren Energieträgern ist auf einen Mangel an Herkunftsnachweisen zurückzuführen. 16.1 Prozent stammten 2017 aus nicht überprüfbaren Quellen. Stromintensive Unternehmen beschaffen sich häufig auf dem europäischen Markt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen. Mit der Herkunftsnachweispflicht stellt die Schweiz damit eine vorbildliche Förderung von sauberer Energie.
Vermarktung Herkunftsnachweise durch die SSES
Wenn Ihr zuständiges EW Ihre Herkunftsnachweise nicht vergütet, können Sie diese nun neu der SSES abtreten. Sie vermarktet die Herkunftsnachweise für Sie und bezahlt Ihnen einen festen Betrag von 1.5 Rappen pro kWh. Die Vergütung für den physikalischen Strom erhalten Sie weiterhin durch Ihr EW.