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GEAK und MuKEn: Wohin geht die energetische Zukunft?

© 2013 Konferenz Kantonaler Energiedirektoren
© 2013 Konferenz Kantonaler Energiedirektoren

Informationsanlass für Eigenheimbesitzer, Bauherren, Architekten, Ingenieure und Interessierte

Referenten und Themen:
Bruno Hari – El. Ing. HTL, NDS Umwelt, Energie FH
Minergie, GEAK, MuKEn – was bringt die Zukunft?
Konkurrenzieren sich Minergie und Geak?
Wird sich Minergie neu positionieren?
Inhalte der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) 2014
– Erneuerbare Energieanteile
– Neubauten: Minimale Solarmodul-Fläche als Pflicht
– Renovierung: Austausch von Wärmeerzeugern

 

Erwan Winkler – Spezialist für Gebäudeenergieeffizienz und zertifizierter GEAK Experte
Was ist das Ziel einer GEAK Analyse?
Wie sehen Inhalte und Aufbau aus?
Was sind die Ziele und Erwartungen?
Förderbeiträge – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wie ist das weitere Vorgehen nach Erstellung der GEAK Analyse?

 

Durchführung:
Ort: STUBER & CIE AG, Sägestrasse 22, 3054 Schüpfen
Datum: Donnerstag, 03. November 2016
Zeit: 18.00 bis 19.30 Uhr mit anschliessendem Apéro
Der Anlass ist kostenlos – dank der freundlichen Unterstützung der Partner. Die Anmeldung ist erwünscht und wird empfohlen.

Mit den Mustervorschriften der Kantone MuKEn 2014 werden diese zum vierten Mal revidiert. Der modulare Aufbau belässt den Kantonen Spielraum, um kantonalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. Die Zielsetzung der MuKEn ist jedoch, ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereich der kantonalen Energievorschriften zu erreichen. Für Bauherrschaften und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, sollen Bauplanung und Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.

Die MuKEn sind kein Gesetz

Damit die MuKEn rechtsgültig werden, müssen die jeweiligen Kantone zuerst die Punkte in ihren jeweiligen Bauverordnungen aufnehmen. Denn nur diese Verordnungen haben einen gesetzlichen Charakter. Erste Kantone werden ab 2018 die neuen MuKEn 2014 umsetzen. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren EnDK arbeitet derweil bereits an den MuKEn 2020. Deren Ziel ist nochmals eine starke Vereinfachung der Vorschriften.

Die wichtigsten Themen der MuKEn 2014:

1. Nahezu-Null-Energiehaus bei Neubauten und CO2-Reduktion bei Altbauten

Bei Neubauten wird das Konzept des «Nahezu-Null-Energiegebäudes » eingeführt. Angestrebt wird ein Standard, der zwischen den heutigen Minergie- und Minergie-P- Anforderungen liegt. Das heisst, man strebt konkret einen Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Lüftung von maximal 35 kWh/m² an. Zudem wird jeder Neubau auch einen Anteil seines Strombedarfs in Zukunft selber decken müssen.

Bei Altbauten sollen die CO2-Emissionen schrittweise gesenkt werden. Beim Ersatz fossiler Heizsysteme müssen deshalb in Zukunft zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden. Zur Steigerung der Stromeffizienz im Gebäudebereich müssen innerhalb der nächsten 15 Jahre zentrale Elektroheizungen ersetzt werden.

Im Bereich der Förderung wird der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) mit Beratungsbericht obligatorisch, sofern der erwartete Förderbeitrag CHF 10 000.– übersteigt.

2. Den Betrieb der Gebäudetechnik optimieren

Mit einem neuen Modul wird die Betriebsoptimierung für Nichtwohnbauten vorgeschlagen, die im Jahr mehr als 200 000 kWh Strom verbrauchen und nicht eine Vereinbarung für Grossverbraucher abgeschlossen haben. Die Eigentümer dieser Bauten sind angehalten, alle fünf Jahre ihre Gebäudetechnik zu optimieren und diese zu dokumentieren. Ein weiteres neues Modul sieht vor, dass neue Nichtwohnbauten ab einer Energiebezugsfläche von 5000 m² mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation ausgerüstet werden müssen, um den Energieverbrauch im täglichen Betrieb zu optimieren. Ein weiteres Modul sieht vor, auch den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen innerhalb von 15 Jahren zu verlangen.

3. Gebäudeprogramm: Programmvereinbarung Bund – Kantone verlängert

Die Vollversammlung der kantonalen Energiedirektoren stimmte zudem der vierten Programmvereinbarung zur Durchführung des Gebäudeprogramms zu. Damit können Finanzierungszusicherungen im Rahmen des Gebäudeprogramms bis Ende 2016 sichergestellt werden. Wie es weiter geht und wann die erste Etappe der Energiestrategie 2050 in Kraft tritt, ist noch unklar. Das gleiche gilt für die Förderung der Photovoltaikanlagen (KEV und EIV).

4. Den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) auf neue Beine gestellt

Der GEAK erhielt in den letzten Jahren eine immer grössere Bedeutung. Diese Bedeutung wird mit weiteren Obligatorien noch zunehmen. Die EnDK hat deshalb den Verein GEAK gegründet, damit der weitere Ausbau auf der Basis einer von der EnDK getrennten juristischen Person erfolgen kann.

Was bedeuten die MuKEn konkret für den Hausbesitzer?

Wer nicht baut oder saniert, wird wenig spüren. Neubauten müssen erneuerbare Energien nutzen, was im Sinn unserer Zeit und damit modern ist. Es gibt kaum noch Bauherren, die sich nicht für erneuerbare Energiequellen wie Sonne und Wind, Wärmequellen wie Erd- und Umgebungswärme oder Baumaterialien wie Holz interessieren. Grundsätzlich werden Bauherren nicht zu Sanierungen gezwungen. Zentrale Elektroheizungen erhalten eine «Gnadenfrist» von 15 Jahren für die Sanierung. Allerdings gibt es ohnehin kaum noch solche Anlagen. Wenn der Wärmeerzeuger im Haus fehlerfrei funktioniert, gibt es keinen Sanierungszwang. Wer neu baut, muss die neuen Regelungen hingegen beachten.

Manch einer mag sich nun fragen: Braucht es so viel Regulierung wie in der MuKEn 2014? Für ein dichtes Regelnetzwerk spricht, dass Bauherren klare Vorgaben und damit Anleitungen erhalten und die Energiewende überhaupt erst Fahrt aufnimmt. Gibt es nicht genügend Vorgaben, passiert zu wenig. Allerdings ist es richtig, dass die Detailfülle der Regelungen die Flexibilität der Bauherren beschnitten wird. Die Standardlösungen sind zwar breit aufgestellt, gleichzeitig aber auch starr, Raum für individuelle Lösungen ist kaum vorgesehen. Der GEAK Ausweis bietet dabei eine gewisse Hilfe. Das Mass von Bürokratie und die Formularflut kann er aber nicht reduzieren.

Nik Stuber, Architekt ETH und Geschäftsleiter von STUBERHOLZ, beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema nachhaltig bauen und mit der Vision 2000Watt-Gesellschaft. Er beschreibt die Verbindung zwischen GEAK Ausweis und MuKEn:Mit der Analyse Gebäudeeffizienz nach GEAK® erhalten Immobilienbesitzer konkrete Vorschläge, wie ihre Liegenschaft auf wirtschaftlich optimale Weise energetisch verbessert werden kann. Das Ziel ist hierbei, Energiekosten zu sparen und den Wert ihrer Gebäude zu erhalten. Die Mehrkosten für einen GEAK Ausweis belaufen sich dabei auf ungefähr 500 Franken bei einem Einfamilienhaus, bei einem Mehrparteienwohnhaus ist mit ungefähr 2000 Franken zu rechnen. Ob sich die Kosten rechnen, muss im Einzelfall geprüft werden, allerdings gehen die Kantone davon aus, dass nur mit einem GEAK Ausweis die Energieeffizienz eines Gebäudes «sauber» erfasst wird. Hierüber Bescheid zu wissen, stellt einen eigenen Wert dar.

Pressedienst