In einem Kurzinterview nimmt Marco Berg, Geschäftsführer der Stiftung KliK, eine Beurteilung der aktuellen Lage für die Stiftung KliK nach Ablehnung des revidierten CO₂-Gesetzes durch das Schweizer Stimmvolk vor.
Stiftung KliK
In welcher Lage befindet sich die Stiftung KliK hinsichtlich ihres Auftrages im Rahmen des CO₂-Gesetzes?
Marco Berg: Nach dem Volksnein zur Revision des CO₂-Gesetzes am 13. Juni ist die Fortführung der Tätigkeit der Stiftung KliK als Kompensationsgemeinschaft über 2021 hinaus aktuell nicht gesichert. Bereits wurde aber eine Parlamentarische Initiative zur Anpassung des geltenden CO₂-Gesetzes lanciert, um der Stiftung KliK weiterhin eine rechtliche Grundlage zu geben.
Was bedeutet dies für Projekteigner und Partner, die mit der Stiftung in einem vertraglichen Verhältnis stehen?
Marco Berg: Wir beabsichtigen, unsere bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Projekt- und Programmpartnern zu erfüllen und werden uns mit unserer Stifterin Avenergy Suisse dafür einsetzen, dass die Kompensation der Treibstoffemissionen im Inland bis 2030 fortgesetzt wird und neu auch im Ausland stattfinden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir jedoch keine diesbezüglichen Zusicherungen machen.
Was sind die nächsten Schritte? Wann können Programm- und Projekteigner mit einer neuen Information rechnen?
Marco Berg: Wir gehen davon aus, dass die derzeitige Phase der Unsicherheit nur kurz anhält. Im September sollte der Nationalrat bereits über die erwähnte Parlamentarische Initiative befinden, sein Entscheid muss dann im Dezember vom Ständerat bestätigt werden. Die nahtlose Fortsetzung unserer Finanzierung von Projekten und Programmen wäre somit gewährleistet.