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Fortführung der Tätigkeit der Stiftung KliK über 2021 hinaus aktuell nicht gesi­chert

©Klimastiftung

In einem Kurzin­terview nimmt Marco Berg, Geschäfts­führer der Stiftung KliK, eine Beur­teilung der aktu­ellen Lage für die Stiftung KliK nach Ablehnung des revi­dierten CO₂-Gesetzes durch das Schweizer Stimmvolk vor.

Stiftung KliK

In welcher Lage befindet sich die Stiftung KliK hinsichtlich ihres Auftrages im Rahmen des CO₂-Gesetzes?

Marco Berg: Nach dem Volksnein zur Revi­sion des CO₂-Gesetzes am 13. Juni ist die Fortführung der Tätigkeit der Stiftung KliK als Kompen­sa­ti­ons­ge­mein­schaft über 2021 hinaus aktuell nicht gesi­chert. Bereits wurde aber eine Parla­men­ta­rische Initia­tive zur Anpassung des geltenden CO₂-Gesetzes lanciert, um der Stiftung KliK weiterhin eine recht­liche Grund­lage zu geben.

Was bedeutet dies für Projekt­eigner und Partner, die mit der Stiftung in einem vertrag­lichen Verhältnis stehen?

Marco Berg: Wir beab­sich­tigen, unsere bestehenden vertrag­lichen Verpflich­tungen gegenüber Projekt- und Programm­partnern zu erfüllen und werden uns mit unserer Stifterin Av­energy Suisse dafür einsetzen, dass die Kompen­sa­tion der Treib­stoff­emis­sionen im Inland bis 2030 fortge­setzt wird und neu auch im Ausland statt­finden kann. Zum aktu­ellen Zeitpunkt können wir jedoch keine diesbe­züg­lichen Zusi­che­rungen machen.

Was sind die nächsten Schritte? Wann können Programm- und Projekt­eigner mit einer neuen Infor­ma­tion rechnen?

Marco Berg: Wir gehen davon aus, dass die derzei­tige Phase der Unsi­cherheit nur kurz anhält. Im September sollte der Natio­nalrat bereits über die erwähnte Parla­men­ta­rische Initia­tive befinden, sein Entscheid muss dann im Dezember vom Ständerat bestätigt werden. Die nahtlose Fortsetzung unserer Finan­zierung von Projekten und Programmen wäre somit gewähr­leistet.