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Direkter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative

Die Gletscher-Initiative wird trotz stillgelegten Sammel- und Behandlungsfristen von Volksbegeheren weiter voran getrieben. Das UVEK ist beauftragt einen direkten Gegenentwurf zu erarbeiten. Die Ziele der Initiative und des Gegenentwurfs unterscheiden sich nur punktuell. Die Initiantinnen und Initianten begrüssen, dass der Bundesrat das Anliegen für einen ausreichenden Klimaschutz aufnimmt.

Pressedienst/Redaktion

Die am 27. November 2019 vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Ausserdem sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen sind möglich bei Anwendungen, für die es keine technischen Alternativen gibt.

Bundesrat anerkennt Netto-Null-Ziel

Der Bundesrat teilt das Netto-Null-Ziel und anerkennt das ureigene Interesse der Schweiz, als verletzliches Alpenland, den Klimawandel zu begrenzen. Dies erklärt er in einer Pressemitteilung vom 3. März. Ausserdem sei die Schweiz als innovativstarkes Land durchaus in der Lage dieses Ziel bis 2050 zu erreichen. Deshalb unterstützt der Bundesrat die Aufnahme des Netto-Null Ziels in die Verfassung. Dies schaffe frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit für Wirtschaft und Private, indem es Investitionen in klimaverträgliche Bahnen zu lenken. Beispielsweise in den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Allerdings geht der originale Initiativtext dem Bundesrat punktuell zu weit. Deshalb ist, obwohl die Sammel- und Behandlungsfristen von eidgenössischen Volksbegehren aufgrund der aktuellen Lage um das Corona-Virus seit dem 20. März 2020 stillstehen, das UVEK nun beauftragt, einen direkten Gegenentwurf zu verfassen. Dieses wird planmässig im Spätsommer 2020 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

Ein grundsätzliches Treibstoffverbot aus fossilen Quellen?

Im Gegensatz zur Initiative möchte der Bundesrat kein explizites Verbot fossiler Energieträger in der Verfassung verankern. Damit will der Bundesrat erstens dem Parlament und den Kantonen bei der Umsetzung des Netto-Null Ziels einen grösseren Spielraum geben. Zweitens soll die nationale Sicherheit nicht gefährdet werden. Der Bundesrat sieht deshalb vor für Schutz- und Rettungseinsätze von Armee, Polizei oder Rettungsdiensten den Einsatz von fossilen Treibstoffen bei Bedarf zu erlauben. Zusätzlich seien im Interesse des nationalen Zusammenhalts die besondere Situation in den Berg- und Randgebieten angemessen zu berücksichtigen.

Gegenentwurf unter genauer Prüfung des Initiativkomitees

Die Gletscher-Initiative ist eine direkte Ableitung aus dem Pariser Klimaabkommen, das auch die Schweiz ratifiziert hat. Die Initianten und Initiantinnen begrüsssen, dass der Bundesrat das Anliegen für einen ausreichenden Klimaschutz aufnimmt, bedauern aber gleichzeitig, dass er die Initiative ablehnt. Sie werden den Gegenentwurf deshalb auf die Verträglichkeit mit dem Pariser Klimaabkommen prüfen, wie sie in einer Pressemitteilung vom 3. März kommunizierten.