Die Vergütung der Herkunftsnachweise wird auf der Rechnung rsp. Vergütungsanzeige Ihres EW’s separat ausgewiesen. Die Herkunftsnachweise werden auch als Ökostrom oder ökologischen Mehrwert bezeichnet. Wer seine Photovoltaikanlage für einen Einmalvergütung oder eine Einspeisevergütung anmeldet, muss bei einem positiven Bescheid, eine Beglaubigung bei der Pronovo einreichen. Normalerweise organisiert der zuständige Installateur die Beglaubigung und gibt dem Bauherren das Dokument zusammen mit der Dokumentation der Anlage ab. So sieht eine Beglaubigung aus. Wenn die Anlage beglaubigt wurde und trotzdem keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur. Wahrscheinlich wurde in der Beglaubigung die Anmeldung für Herkunftsnachweise nicht getätigt. Die Vergütung wird jeweils im April des Folgejahres auf das von Ihnen angegebene Konto ausbezahlt. Nein. Es werden nur Herkunftsnachweise für eingespeisten Strom ausgestellt. Für Strom der im Eigenverbrauch genutzt wird, werden keine Herkunftsnachweise ausgestellt. Ja, seit 1. Januar 2022 gilt dies auch für Herkunftsnachweise. Da die Mehrwertsteuer aber erst ab einem Umsatz von 100’000 CHF abgeliefert werden muss und das Projekt für Anlagen bis 30kWp ausgerichtet ist, sollte dies in der Regel kein Problem darstellen. Die Kündigungsfrist für den Produzenten beträgt ein Jahr und kann jeweils auf das Ende eine Quartals gekündigt werden. Für die SSES stehen speziell die kleineren Anlagen bis 30kWp ihrer Mitglieder im Vordergrund. Oftmals stehen Kosten und Nutzen bei solchen kleineren Anlagen im Bezug auf die Vermarktung von HKN aufgrund der niedrigen Vergütungshöhe in einem Missverhältnis. Das Projekt ermöglicht es, mit minimalem Aufwand den finanziellen Ertrag der Solaranlage zu steigern. Wenn Sie eine grössere Anlage haben, wenden Sie sich an hkn@sses.ch.
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