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Hintergrund

Wer in der Schweiz ein Kraftwerk betreibt, stellt zwei Produkte her: Den physikalischen Strom und den sogenannten Herkunftsnachweis

Physikalischer Strom

Der physikalische Strom der ins Netz eingespeist wird, muss vom zuständigen EW abgenommen und vergütet werden. Das EW verkauft den Strom weiter an seine Endkunden.

Herkunftsnachweis

Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Etikett, der die Herkunft des Stromes bestätigt. Herkunftsnachweise werden ausgestellt, weil der Strom nicht angeschrieben werden kann. Denn sobald die Elektronen ins Stromnetz eingespeist sind, ist nicht mehr nachvollziehbar, von welchem Kraftwerk sie einspeist wurden. Der Herkunftsnachweis enthält darum die genaue Information wo und wann eine bestimmte Kilowattstunde erzeugt wurde. Somit wird ein transparenter Handel ermöglicht. Denn wer den Herkunftsnachweis bezahlt, bezahlt den Produzenten. Diesen Mechanismus kann man analog einer Geldüberweisung erklären: Egal wo in der Schweiz Geld einbezahlt wird, das Geld kann an jedem Bankomaten wieder abgehoben werden. So wird auch im Strommarkt ein transparenter Handel möglich.

In der Schweiz muss seit 2018 für jede verkaufte Kilowattstunde Strom ein Herkunftsnachweis hinterlegt werden. Strom unbekannter Herkunft wird mit einer Busse geahndet. Die EWs müssen einmal pro Jahr ihren Strommix ausweisen und dafür benötigen sie Herkunftsnachweise. Weil die EWs aber sehr unterschiedliche Strategien haben, wie sie ihre Kunden beliefern, sind auch die Vergütungen für die Herkunftsnachweise sehr unterschiedlich. Die EWs sind nicht verpflichtet die Herkunftsnachweise abzunehmen.

 

 

Die Herkunftsnachweise werden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid ausgestellt und können nicht doppelt verkauft werden.