Das neue CO₂-Gesetz dient der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens vom Dezember 2015. Der vorgelegte Gesetzesentwurf werde diesem Anspruch jedoch nicht gerecht, erklärt die Klimaallianz Schweiz. Zentrale Aspekte fehlten, wie beispielsweise der vollständige Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien bis 2050.
An den Klimaverhandlungen in Paris im Dezember 2015 hat die Schweiz als Teil der Gruppe «hochambitionierter Länder» mit Erfolg für ein Abkommen gekämpft, das die Welt vor katastrophalen Klimaveränderungen bewahren soll. Es wurde das Ziel vereinbart, die globale Erwärmung auf 1.5 bis höchstens 2 Grad zu beschränken. Nun gilt es für alle Länder, aus dem Abkommen nationale Vorgaben abzuleiten. Die heute vorgelegte Revision des CO₂-Gesetzes verfehlt dieses Ziel und nährt die Befürchtung, dass sich die Schweiz trotz grosser Worte aus der globalen Verantwortung stehlen will. «Die Vorlage des Bundesrates schlägt statt einer Beschleunigung des Umbaus Richtung CO2-freie Schweiz eine Verlangsamung vor», sagt Georg Klingler von Greenpeace. «Damit verpasst der Bundesrat die in Paris versprochene Weichenstellung in der Klimapolitik.»
Die Klima-Allianz hat in ihrem «Klima-Masterplan Schweiz» dargelegt, dass das neue CO2-Gesetz drei zentralen Ansprüchen genügen muss:
- Die Schweiz muss noch vor 2050 komplett CO2-frei werden. Der Bundesrat schlägt zwar eine Senkung der Inlandemissionen zwischen 2020 und 2030 vor, diese ist zur Zielerreichung aber viermal zu niedrig.
- Es müssen griffige Massnahmen eingeleitet werden, die alle Sektoren und Akteure einschliessen, insbesondere auch den Verkehr und die Industrie. Die Gesetzesvorlage bleibt in diesem zentralen Punkt viel zu vage.
- Und drittens macht das Pariser Abkommen klar, dass die Ziele mit inländischen Massnahmen alleine nicht erreicht werden können. Denn: «Wir Schweizerinnen und Schweizer verursachen weitaus mehr Emissionen im Ausland als im Inland, zum Beispiel durch den Konsum importierter Güter», sagt Jürg Staudenmann von Alliance Sud. «Wir müssen uns deshalb – nebst inländischen Massnahmen – mit mindestens eine Milliarde Franken pro Jahr an Massnahmen in den ärmsten und vom Klimawandel am stärksten betroffenen Ländern des Südens beteiligen.» Instrumente, um die dafür notwendigen Mittel verursachergerecht zu mobilisieren, sieht die vorgelegte CO2-Gesetzrevision jedoch keine vor.