Der Bundesrat hat den strategischen Auftrag für das Aktionsprogramm EnergieSchweiz genehmigt. Damit kann das seit 2001 laufende Programm in den Jahren 2021 bis 2030 weitergeführt werden.
Pressedienst/Redaktion
EnergieSchweiz soll zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 beitragen als zentrale Plattform für Sensibilisierung, Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung und die Qualitätssicherung im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien. Das jährliche Budget wird von bisher maximal 55 Millionen Franken auf 44 Millionen Franken reduziert, da vermehrt Drittmittel durch Partnerschaften mit der Privatwirtschaft mobilisiert werden sollen. Wie bisher werde EnergieSchweiz eng mit den Kantonen, Städten und Gemeinden und Verbänden der Wirtschaft zusammenarbeiten, erklärt der Bundesrat. Die Aktivitäten von EnergieSchweiz sollen verstärkt das Thema Klimaschutz aufnehmen, das stark mit der Verbesserung der Energieeffizienz und der vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien verbunden ist.
Prioritäten gesetzt
Im strategischen Auftrag sind für die Jahre 2021–2030 drei prioritäre Handlungsfelder festgelegt, die zusammen 74% des schweizerischen Endenergieverbrauchs umfassen:
- Mobilität von privaten Haushalten und Unternehmen: Sie ist für rund 34% des gesamten Endenergieverbrauchs der Schweiz verantwortlich.
- Gebäudeeffizienz und erneuerbare Energien für Private: Auf Raumwärme, Warmwasser sowie die Haus-, Lüftungs- und Klimatechnik entfallen in den privaten Haushalten der Schweiz rund 23% des gesamten Endenergieverbrauchs der Schweiz.
- Anlagen und Prozesse in Industrie und Dienstleistungen: Sie sind für rund 17% des gesamten Endenergieverbrauchs der Schweiz verantwortlich.
Der Umbau des Programms wird Anfang 2019 gestartet. Die konkreten Massnahmen werden mit Kantonen, Städten, Gemeinden, Verbänden und Organisationen sowie potenziellen Partnern aus der Privatwirtschaft besprochen und Ende 2019 durch das Departement UVEK festgelegt. Der Start der neuen Dekade 2021 – 2030 von EnergieSchweiz ist für Januar 2021 geplant. Die Wirkung des Gesamtprogramms sowie einzelner Massnahmen soll wie bisher regelmässig durch unabhängige Stellen evaluiert werden.