Das Konzept Windenergie soll an das neue Energiegesetz und die dazugehörige Verordnung angepasst werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gibt den Entwurf des entsprechend angepassten Konzepts heute in die Anhörung und öffentliche Mitwirkung.
Pressedienst
Das Konzept Windenergie hält fest, wie der Bund seine Aufgaben bei der Planung von Windenergieanlagen koordiniert, und stellt dar, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Bei der Koordination der Bundesaufgaben geht es etwa darum, wie Nutzungs- und Schutzinteressen des Bundes abgewogen werden, beispielsweise das Interesse am Funktionserhalt militärischer und ziviler technischer Anlagen des Bundes oder von Natur- und Landschaftsschutzgebieten des Bundes.
Die Kompetenz für die Planung von Windenergieanlagen verbleibt bei den Kantonen und teilweise auch bei den Gemeinden. Klare Rahmenbedingungen seitens Bund erleichtern dabei ihre Arbeit wie auch diejenige von Unternehmen, die Windenergieanlagen planen und realisieren.
Das Konzept Windenergie hat der Bundesrat am 28. Juni 2017 gutgeheissen. Aufgrund des Inkrafttretens des neuen Energiegesetzes und der dazugehörigen Verordnung per Anfang 2018 sind Anpassungen an den behördenverbindlichen Aussagen des Konzepts nötig. Zudem sollen verschiedene weitere Aussagen sowie die Karten im Anhang zum Konzept aktualisiert werden.
Das angepasste Konzept Windenergie trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass die Modellierung mit den neusten Winddaten zu leicht tieferen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten führt als die Berechnungen von 2016. Gleichzeitig hat jedoch die Leistungsfähigkeit der jüngsten Generation von Windenergieanlagen zugenommen. Die hauptsächlichen Windpotenzialgebiete aus Sicht des Bundes bleiben deshalb in ihrem Umfang weitgehend unverändert.
Das ARE gibt heute den Entwurf des angepassten Konzepts Windenergie bei den Kantonen in die Anhörung. Sie dauert bis zum 30. August 2019. Im Rahmen der öffentlichen Information und Mitwirkung können auch Organisationen und Privatpersonen bis zum 28. Juni 2019 Stellung nehmen. Der Bundesrat wird anschliessend die bereinigte Fassung des Konzepts verabschieden.