In der Diskussion über die Bewertungsmethode für die Entschädigung des Übertragungsnetzes haben sich die Parteien geeinigt und einen unterzeichneten Bewertungsvertrag eingereicht. Wie die ElCom mitteilt, hat sie den Vertrag geprüft und festgestellt, dass die vertragliche Vereinbarung mit den gesetzlichen Grundlagen übereinstimmt. Die Entschädigung für das gesamte Übertragungsnetz beläuft sich auf knapp drei Milliarden Franken.
Pressedienst/Redaktion
Im September 2016 haben die Parteien bei der ElCom einen unterzeichneten Bewertungsvertrag eingereicht. Mit dem Vertrag einigen sich die ehemaligen Eigentümer und Swissgrid auf eine Bewertungsmethode. Die im Vertrag verwendete Bewertungsmethode stellt sowohl auf den Anschaffungszeitwert – den regulierten Wert – als auch den Wiederbeschaffungszeitwert ab. Der Anschaffungszeitwert wird einfach, der Wiederbeschaffungszeitwert doppelt gewichtet. Diese Bewertungsmethode führt bei Swissgrid zu erhöhten Kosten: Die Entschädigung beläuft sich auf knapp drei Milliarden Franken und übersteigt damit den regulierten Wert des Übertragungsnetzes um rund 400 Millionen Franken. Swissgrid kann diese Mehrkosten einmalig in ihre Tarife einrechnen. Um Tarifsprünge zu vermeiden, werden die Auktionserlöse aus den Jahren 2013 bis 2016 eingesetzt.
Nach Artikel 33 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Schweiz verpflichtet, das Übertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid zu überführen. Dafür werden ihnen Aktien an der Netzgesellschaft und allenfalls weitere Rechte zugewiesen. Diese Überführung – die unter der Aufsicht der ElCom steht – ist zu grossen Teilen abgeschlossen.
Offen war bisher die Bewertungsmethode und damit verbunden der massgebende Wert, zu dem Swissgrid die ehemaligen Eigentümer entschädigen muss. 2012 hat die ElCom diese Frage auf Antrag geprüft und den regulierten Wert als massgebend befunden. Gegen diese Verfügung erhoben mehrere Parteien Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerden gutgeheissen. Es hielt fest, dass die Überführung der Übertragungsnetze an Swissgrid für die alten Übertragungsnetzeigentümer eine Enteignung dargestellt habe, für welche der Grundsatz der vollen Entschädigung massgebend sei. Das Bundesverwaltungsgericht stellte zudem fest, dass der regulierte Wert keine volle Entschädigung darstelle und legte mögliche Bewertungsgrundsätze dar, welche die ElCom im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips zu beachten habe. Im Sinne des genannten Subsidiaritätsprinzips forderte die ElCom die Parteien zu Verhandlungen über die Netzbewertung auf. Die ElCom hat dementsprechend an ihrer Sitzung vom 20.10.2016 ihre Verfügung vom 20.09.2012 aufgehoben und im Sinne der Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichtes neu verfügt.