Ab sofort können sich private Investoren und Betreibergesellschaften für den Bau und den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos auf den Rastplätzen des Nationalstrassennetzes bewerben. Interessenten haben bis am 11. Dezember 2018 Zeit, ihre Gesuche einzureichen, wie das ASTRA mitteilt.
Pressedienst/Redaktion
Der Bund erwartet, dass der Marktanteil von Elektroautos in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Um diese Entwicklung zu fördern, haben Bundesrat und Parlament die Rahmenbedingungen zur Erstellung eines leistungsstarken Netzes von Ladestationen entlang der Nationalstrassen geschaffen: Seit Anfang Jahr ist es rechtlich möglich, auf Autobahnrastplätzen elektrische Energie als Antriebsmittel anzubieten. Zuständig für die Erteilung der entsprechenden Bewilligungen ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Aufgrund der grossen Nachfrage hat das ASTRA im März dieses Jahres für potenzielle Interessenten eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Ab sofort läuft nun das offizielle Bewerbungsverfahren.
Fünf Pakete mit je 20 Rastplätzen
Die Bewilligungen, welche das ASTRA vergibt, sollen 30 Jahre lang gültig sein. Um die Anzahl Bewilligungsnehmer überschaubar zu halten und ein flächendeckendes Netz zu gewährleisten, werden die Bewilligungen nicht einzeln pro Rastplatz, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätzen vergeben.
Die Kosten für die Bereitstellung einer ausreichenden Stromleistung vor Ort werden vom ASTRA vorfinanziert. Pro Rastplatz ist mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken zu rechnen. Diese Investitionskosten werden den Betreibern über ein Entgelt verrechnet.
Fünf Rastplätze pro Paket müssen vom jeweiligen Betreiber innerhalb eines Jahres ab Vergabeentscheid mit einer Ladestation ausgerüstet werden, die Fristen für den Bau der Stromanschlüsse nicht mit eingerechnet. Das ASTRA geht davon aus, dass die ersten Ladestationen frühestens Ende 2019 eröffnet werden können. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen dauert bis zum 11. Dezember 2018