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Ansätze für Vergütung um 5% gesunken

Entwicklung der Einspeisevergütung der 30 grössten Netzbetreiber von 2015 bis 2018 für eine 10 kWp PV-Anlage, inklusive dem HKN, falls dieser uneingeschränkt angenommen wird. Rot: Mittelwert aller 30 Netzbetreiber, gewichtet mit der Anzahl der versorgten Einwohner. Graue Fläche: 25 bis 75% der Bewohner liegen in diesem Bereich. Dünne Balken: Extremwerte. Grafik: VESE

Die Ansätze für die Vergütungen der Netzbetreiber für Energie aus PV-Anlagen für 2018 sanken trotz dem Ja zur Energiestrategie beim Jahreswechsel im Durchschnitt nochmals um 5%. Dies geht aus einem Vergleich des Verbandes unabhängiger Energieerzeuger VESE, einer Fachgruppe der SSES, hervor.

Pressedienst/Redaktion

Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE erhebt jedes Jahr die Einspeisebedingungen der Verteilnetzbetreiber für Solarstrom schweizweit, und publiziert diese auf der Webseite www.pvtarif.ch. Nachdem nun Anfangs März die BKW Energie AG als letzter grosser Stromversorger auch noch ihre vorläufigen Vergütungstarife für 2018 bekannt gegeben hat, kann eine erste Bilanz gezogen werden: Seit Anfang Jahr beträgt der gewichtete Mittelwert der Vergütung für Strom aus einer 10 kWp PV-Anlage 8,5 Rp/kWh, dies im Gegensatz zu 9,0 Rp/kWh in 2017. Der mittlere Rückgang der Vergütungen im Vergleich zu 2017 betrug somit zirka 5%. Dieser Rückgang sei erstaunlich, schreibte VESE. Denn diese erneute Reduktion erfolgte trotz des Inkrafttretens des neuen Energiegesetzes auf Anfang Jahr, welches eigentlich eine Stützung der Vergütungen bewirken sollte.

Verhältnis der Vergütung für die Energie aus einer 10 kWp PV-Anlage (inklusive HKN), zum Haushaltenergietarif H4 (gemäss ElCom) der 30 grössten Netzbetreiber.
Grafik: VESE

Herbe Enttäuschung

Die weitere Abnahme der durchschnittlichen Vergütungen per 1. Jauar 2018 ist eine herbe Enttäuschung für die Befürworter der Energiewende, welche vom Artikel 15 im neuen Energiegesetz eine Stützung der Vergütungssätze erhofft haben. «Das Jahr 2018 muss für die Vergütungsfrage als Übergangsjahr angesehen werden: viele Netzbetreiber haben ihre Vergütungen schon im August 2017 publiziert, als die Verordnung zum Gesetz noch nicht definitv war», erklärt Diego Fischer, Projektverantwortlicher für pvtarif.ch und Mitglied des Vorstandes von VESE.Positiv hervorzuheben seien die zahlreichen Netzbetreiber, welche einen mittleren bis hohen Vergütungstarif bezahlten. Diese Netzbetreiber stellen sich klar in den Dienst der Energiewende, kaufen den Strom der unabhängigen Produzenten zu einem fairen Preis und sorgen dafür, dass ihre Kunden diesen regionalen Ökostrom auch abnehmen: in diesem Sinne haben einige Netzbetreiber neu zum Beispiel die Abnahme des HKN verallgemeinert und haben so auf 2018 namhafte Verbesserungen für die Produzenten in ihrem Netzgebiet eingeführt.

Hart an der Grenze

Der kritische Punkt sind gemäss pvtarif.ch wenige Netzbetreiber mit Tarifen am unteren Ende der Skala, welche offensichtlich an dem von den Produzenten in ihr Netz eingespeisten Strom kein Interesse haben. Hier sollte das neue Gesetz eine Verbesserung bringen, indem neu als Untergrenze der Vergütung nicht mehr der eingekaufte Graustrompreis des Netzbetreibers, sondern neu die Gestehungskosten des Netzbetreibers ausschlaggebend sind. An dieser Stelle können zwei Tendenzen unterschieden werden: einige Netzbetreiber fahren so hart wie möglich an der gesetzlichen Grenze der Gestehungskosten, was in gewissen Regionen aufgrund der lokal niederigen Strompreise auf den 1. Januar 2018 zu weiteren Tarifabsenkungen geführt hat, zum Beispiel im Kanton Zürich und in der Ostschweiz. «Dies ist natürlich sehr schade, denn dadurch werden in diesen Regionen sicher eher weniger neue PV-Anlagen gebaut als anderswo, obwohl die Sonne in diesen Regionen genauso häufig scheint, und deren Beitrag zur Energiewende genauso wichtig wäre», so Diego Fischer.

Unter den Gestehungskosten

Einige wenige weitere Unternehmen gehen sogar klar unter die Grenze der Gestehungskosten. Mit diesen Netzbeteibern sucht der VESE, als Vertreter der unabhängigen Anlagenbetreiber, weiter das gezielte Gespräch, um gemeinsam Möglichkeiten zu erarbeiten, die Situation zu verbessern. Dies mit der Überzeugung, dass die Energiewende ein Generationenprojekt ist, bei dem alle letztlich nur gewinnen können.

2 Kommentare zu Ansätze für Vergütung um 5% gesunken

  1. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich bin Lieferant und Bezüge bei der BKW und habe heute die Abrechnung des 1. Quartals 2018 bekommen. 2017 bezahlte die BKW 4.7 Rp/kWh 2018 4.4 Rappen. Die Rechnung ist ohne Kommentar zu diesen miserablen Entschädigungen eingetroffen. Ich denke es braucht eine konzentrierte Aktion von Ihrer Seite, wahrscheinlich sogar ein Gerichtsverfahren damit die BKW die Verordnung einhält. Was ist ihr weiteres Vorgehen?
    Freundliche Grüsse

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