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ElCom geht von konstanten Strompreisen 2019 aus

Foto: Beat Kohler

Für das Jahr 2019 dürften die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte weitgehend gleich bleiben. Dies geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom hervor. Ein typischer Haushalt bezahlt demnach im nächsten Jahr 20,5 Rappen pro Kilowattstunde (2018: 20,4). Während die Netznutzungstarife leicht sinken (- 2%), steigen die Energietarife an (+ 8%).

Pressedienst/Redaktion

Per 31. August 2018 mussten die rund 650 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom bekannt geben. Seit vergangenem Jahr wird von der ElCom neben dem Tarif für das günstigste Produkt auch der Tarif für das Standardprodukt – in der Regel ein Produkt mit ökologischem Mehrwert – veröffentlicht. Die vorliegenden Auswertungen und Vergleiche mit dem Vorjahr beziehen sich alle auf das Standardprodukt. Die Tarife setzen sich zusammen aus den Netznutzungstarifen, den Energietarifen, den Abgaben an die Gemeinwesen sowie dem Netzzuschlag. Gemäss den Berechnungen der Medianwerte durch die ElCom präsentiert sich die Situation für 2019 wie folgt:

  • Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh (Verbrauchsprofil H4) bezahlt im kommenden Jahr 20,5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), also 0,1 Rp./kWh mehr als 2018. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 923 Franken (+ 5 Fr.). Insgesamt werden die Tarife bei rund 56 Prozent der Netzbetreiber erhöht und bei rund 44 Prozent der Netzbetreiber reduziert.
  • Während die Netznutzungstarife (9,2 Rp./kWh, – 2%) leicht sinken, bleiben die Abgaben an das Gemeinwesen (0.9 Rp./kWh, ) und der Netzzuschlag (2,3 Rp./kWh) unverändert. Die Energietarife steigen von 7,2 auf 7,8 Rp./kWh (+ 8%).

Hauptgrund für die höheren Energietarife seien höhere Beschaffungspreise für Energie, wie die ElCom schreibt. Eine preiserhöhende Wirkung dürfte auch von zwei gesetzlichen Änderungen ausgehen: Einerseits die mit dem neuen Energiegesetz beschlossene Marktprämie für Grosswasserkraft (Art. 31 EnG). Andererseits der vom Parlament neu ins Stromversorgungsgesetz geschriebene und voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft tretende Artikel 6 Absatz 5bis StromVG. Beide Bestimmungen erlauben den Netzbetreibern, einen grösseren Anteil erneuerbarer Energien zu vergleichsweise teuren Gestehungskosten zu verrechnen. Dies führt bei verschiedenen Netzbetreibern zu einer Mehrbelastung der gebundenen Endverbraucher.

Für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz ergibt sich ein ähnliches Bild wie für die Haushalte: Auch bei ihnen sind die Komponenten Netztarife, die Abgaben an das Gemeinwesen sowie der Netzzuschlag konstant, während die Energiepreise ansteigen.

Ab sofort sind die Tarife 2019 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom abruf- und vergleichbar.