Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) hat die Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien aufgenommen und die ambitionierten Ausbauziele des Ständerats bestätigt. Zudem hat die Kommission sinnvolle Rahmenbedingungen zur raschen Realisierung von fortgeschrittenen Wind-Projekten beschlossen.
aeesuisse
Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) hat die vom Ständerat nach oben korrigierten Ausbauziele für die Produktion aus erneuerbaren Energien klar bestätigt. Im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien fordert die Kommission – wie zuvor der Ständerat, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bis zum Jahr 2035 auf 35 TWh ausgebaut wird. Der Bundesrat wollte 17 TWh. Bis 2050 sollten gemäss Kommission mindestens 45 TWh Strom aus erneuerbaren Energien – ohne Wasserkraft – produziert werden.
Mit den wichtigen Anpassungen übernimmt die Urek-N die von der aeesuisse geforderten Ziele. «Die von der Nationalratskommission bestätigten Ausbauziele orientieren sich konsequent an der 2017 von der Bevölkerung verlangten Energiewende. Und die Zielerreichung ist die Grundlage für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung in der Schweiz», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Die Kommission hat die Vorlage an den Sitzungen vom 31. Oktober und vom 1. November beraten. An ihrer nächsten Sitzung Ende Januar 2023 will die Kommission die Vorlage zu Ende beraten.
«Windenergie ist für die Winterstromversorgung unverzichtbar»
Mit der parlamentarischen Initiative «Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparks und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft» hat die Kommission ein weiteres wichtiges Gesetz beraten. Ohne Gegenstimme hat die Kommission dabei sinnvolle Rahmenbedingungen zur raschen Realisierung von fortgeschrittenen Wind-Projekten beschlossen. Gemäss Kommission soll die Baubewilligung für Windkraftanlagen, die bereits über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, durch den Kanton erteilt werden können. «Dadurch kann das Verfahren, insbesondere bei Anlagen die mehrere Gemeinden betreffen, erheblich vereinfacht werden», sagt Priska Wismer-Felder, Mitte-Nationalrätin, Urek-N-Mitglied und aeesuisse-Vizepräsidentin.
Gegen diese Bewilligung soll laut Urek-N nur vor einer kantonalen Instanz Beschwerde erhoben werden können. Auch soll der Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht nur zulässig sein, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Zudem sollen diese Rechtsmittelverfahren beschleunigt werden. Das beschleunigte Bewilligungsverfahren soll befristet zur Anwendung kommen, bis in der Schweiz eine zusätzliche Jahresproduktion von einer TWh Elektrizität aus Windkraft realisiert ist.
«Die Windenergie ist für die Winterstromversorgung unverzichtbar», so Wismer-Felder, die das Geschäft massgeblich geprägt hat. Das Windenergiepotenzial in der Schweiz beläuft sich laut aktuellen Zahlen des BFE auf 29,5 TWh pro Jahr, wovon jährlich rund 19 TWh im Winter anfallen. «Mit dem angepassten Bewilligungsverfahren könnten Windparks, die aktuell blockiert sind, den Prozess der Nutzungsplanung jedoch bereits durchlaufen und positive Entscheide bis zum Bundesgericht erhalten haben, zeitnah gebaut werden und so einen wichtigen Beitrag an die Winterstromversorgung in der Schweiz leisten», sagt die Nationalrätin.