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26 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

Stausee Mauvoisin

Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämien 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) gehen an 7 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 26 Millionen Franken für rund 2.7 Milliarden Kilowattstunden aus Wasserkraft.

BFE/Redaktion

Bis Ende Mai 2022 waren beim BFE 7 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 26 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2021 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.

In den letzten Tagen wurde den Gesuchstellern ihr Anspruch auf Marktprämie per Verfügung mitgeteilt. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung nur in aggregierter Form kommuniziert werden.

Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2021 erhalten 7 Empfänger. Dies für insgesamt 5 Grosswasserkraftwerke, die 2.75 Milliarden Kilowattstunden des produzierten Stroms 2021 (7 % der Schweizer Landeserzeugung) unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 26 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 0.94 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.

Zum Vergleich: Für das Geschäftsjahr 2020 wurden von 30 Gesuchstellern eine Fördersumme in der Höhe von rund 155 Millionen Franken für 59 Kraftwerke und 19 Milliarden Kilowattstunden Strom (46.9% der Schweizer Landeserzeugung) beansprucht.