SubPagesTopPicture

PV-Ausbau in den Kantonen: dramatische Unterschiede sichtbar gemacht

Um den Ausbau der Photovoltaik zu dokumentieren publiziert VESE neu die interaktive Online-Karte www.pvpower.ch. Auf dieser Karte kann der Ausbaustand der Photovoltaik pro Gemeinde, Bezirk, Elektrizitätswerk, Kanton, oder schweizweit verfolgt werden. Berücksichtigt werden alle Anlagen welche entweder durch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder durch die Einmalvergütung (EIV) gefördert wurden. Die gebauten Anlagen werden zudem mit dem vom Bundesamt für Energie berechneten Photovoltaikpotenzial der Gemeinden verglichen.

VESE/Redaktion

Die heutige PV-Ausbau der Schweiz zeigt ein äusserst heterogenes Bild: Die installierte Photovoltaikleistung pro Einwohner kann je nach Kanton um einen Faktor 5 variieren. Spitzenreiter sind die Kantone Appenzell Innerroden und Jura mit über 600 Watt installierter Leistung pro Einwohner, während der Kanton Zürich zum Beispiel erst bei 134 Watt steht. Die Unterschiede können keineswegs mit mangelndem Dach- und Fassadenflächen erklärt werden, denn auch der Spitzenreiter Kanton Appenzell steht bei der Ausnutzung seines Potenzials erst bei verschwindend kleinen 5.2%.
In den vom Bund im November 2020 veröffentlichten Energieperspektiven 2050+ besteht kein Zweifel: die Photovoltaik muss neben der Wasserkraft zum Stützpfeiler der CO2-freien Schweizer Energiezukunft werden. Das Potenzial der Photovoltaik beträgt etwa 67 TWh und ist sogar grösser als das der Wasserkraft.

Grosses Flickwerk beim PV-Ausbau

Diego Fischer, Projektleiter beim Verband der unabhängigen Stromproduzenten (VESE), welcher die Entwicklung seit Jahren genau verfolgt, erklärt die Unterschiede folgendermassen: «Die Schweizer Photovoltaikpolitik ist ein grosses Flickwerk, in welcher die heisse Kartoffel zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, den EWs und den Investoren hin und her geschoben wird, und sich am Schluss alle wundern, wieso es nicht schneller vorwärts geht».
Zuerst wurde mit der KEV ein grosses Feuerwerk gezündet, dass aber allzu schnell wieder vorbei war, weil niemand bereit war, das Programm dauerhaft zu finanzieren. Viele Interessierte wurden verunsichert, einige sogar ruiniert. Dann wurde 2014 über Nacht der Eigenverbrauch freigegeben und die Elektrizitätswerke mit der Übernahme der überschüssigen eingespeisten Energie beauftragt, dies aber ohne einen kostendeckenden Preis für diese Energie zu fixieren. Seither hängt der Bau von PV-Anlagen von den im ganzen Land sehr unterschiedlichen lokalen Begebenheiten ab: in erster Linie von der Bereitschaft der lokalen Elektrizitätswerke, den Strom aus PV-Anlagen mehr oder wenigen angemessen und zuverlässig zu vergüten.

Es mangelt nicht an Potenzial

Hier ist Appenzell-Innerroden ein sehr gutes Beispiel, denn seit Jahren wird da eine konstante Vergütung von 10 Rp/kWh bezahlt, entsprechend sind sie schweizweit Spitzenreiter bei der installierten Leistung pro Einwohner. Dann spielen auch die Eigentumsverhältnisse der Gebäude eine Rolle: handelt es sich um Mietobjekte, so ist oft keine Motivation der Investoren vorhanden, auf diesen Dächern Solarstrom zu erzeugen und damit das Risiko einer unsicheren Vergütung in Kauf zu nehmen. In Gebieten mit hohem Anteil an selbstbewohntem Wohneigentum kann dies unter Umständen anders sein. Auch das technische Potenzial, das heisst die zur Verfügung stehenden Dach- und Fassadenflächen pro Einwohner, ist je nach Region unterschiedlich. Angesichts der noch minimalen Ausschöpfung des Potenzials, welches in keinem Kanton höher als 5.6% beträgt, kann aber heute auch in dichtbesiedelten Gebieten von einem mangelnden Flächenpotenzial keine Rede sein.

Kantone haben es in der Hand

«Was auch immer die Gründe im Einzelfall sind, so sind die ‚zurückgefallenen‘ Kantone dringend aufgerufen, über die Bücher zu gehen», führt Diego Fischer aus: «Der Strom aus Photovoltaikanlagen ist die Schlüsselenergie der Energiewende der Schweiz. Und jeder Kanton hat genügend Potenzial in Form von Dächern und Fassaden, diese Energie in seinem eigenen Kantonsgebiet zu erzeugen.» Es könne nicht sein, diese wichtige Aufgabe anderen zu überlassen. Dazu hätten die Kantone und Gemeinden verschiedenste Instrumente in der Hand: über die sich öffentlichen Besitz befindenden Elektrizitätswerke können sie den eingespeisten Solarstrom angemessen und konstant vergüten, über die Bauvorschiften die Photovoltaiknutzung von Dächern auch im Fall von Mietobjekten vorantreiben, oder aber über Subventionen die Einmalvergütung ergänzen.