2019 stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 75% (2018: 74%) aus erneuerbaren Energien: Zu 66% aus Grosswasserkraft und zu rund 8.4% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 19% stammten aus Kernenergie und knapp 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 4% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar (2018: 6%); da Strom aus nicht überprüfbarer Herkunft ab Lieferjahr 2020 nicht mehr zulässig ist, weichen Grossverbraucher offenbar vermehrt auf inländische Kernenergie aus.
Bundesamt für Energie
Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heute publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2019. Für die Stromkennzeichnung gilt seit 2018 die Pflicht zur Volldeklaration. Dies bedeutet, dass Strom unbekannter Herkunft, so genannter Graustrom, nur noch in Ausnahmefällen und bis zum Lieferjahr 2020 zulässig ist. Da in den meisten Nachbarländern keine Herkunftsnachweise für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausgestellt werden, hat die Schweiz so genannte Ersatznachweise eingeführt. So kann Kohlestrom aus dem Ausland als solcher deklariert werden und muss nicht mehr unter Graustrom zusammengefasst werden. Der Anteil Kohlestrom, welcher über solche Ersatznachweise importiert wurde, hat sich zwischen 2018 und 2019 auf ein halbes Prozent halbiert.
- 66% des im Jahr 2019 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (gleich viel wie im Vorjahr: 2018: 66%). Die gelieferte Wasserkraft wurde wie im Vorjahr zu 76% in der Schweiz produziert.
- 19.1% (2018: 17.3%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (35%). Die gelieferte Kernenergie stammte wie im Vorjahr fast ausschliesslich aus der Schweiz.
- 4.3% (2018: 6.3%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Mit der Einführung der Volldeklaration seit Januar 2018 sind nicht überprüfbare Energieträger nicht mehr zulässig mit Ausnahme von mehrjährigen Lieferverträgen, die vor dem 1. November 2017 abgeschlossen wurden (für sie gilt eine Übergangsfrist bis zum Lieferjahr 2020). Wie erwartet hat der Anteil der nicht überprüfbaren Energieträger durch die Volldeklaration abgenommen. Stromintensive Unternehmen beschaffen neu so genannte Ersatznachweise für Strom aus fossilen und nuklearen Quellen aus europäischen Kraftwerken, für welche keine regulären Herkunftsnachweise ausgestellt werden (siehe oben).
- Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 7.85% (2018) auf 8.4% im Jahr 2019. Davon wurden rund 95% in der Schweiz produziert und gut drei Viertel durch das Einspeisevergütungssystem (ESV) gefördert.
- In geringen Mengen stammte der 2019 gelieferte Strom aus fossilen Energieträgern (2%, Vorjahr 1.7%).