In den von den Betreibern der Atomkraftwerken geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6,2 Milliarden Franken (2014 6,1 Milliarden Franken), wie der Bundesrat mitteilt. Die Anlagerenditen im Jahr 2015 betrugen rund -0,5 Prozent (2014: +11.5%).
Im Stilllegungsfonds und Entsorgungsfonds entlastet befanden sich Ende 2015 laut einer Mitteilung des Bundesrates insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken. Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt 20,654 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke betragen 1,709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Ende 2016 werden neue Kostenstudien zur Verfügung stehen. Basierend darauf werden die Fondsbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021 berechnet.
Entsorgungsfonds
Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund 15,970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2015 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5,4 Milliarden Franken direkt bezahlt (beispielsweise für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.1 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.
Stilllegungsfonds
Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt. Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 2000 Millionen Franken.