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62 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien

Foto: Beat Kohler

Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu rund 62% aus erneuerbaren Energien: zu 56% aus Grosswasserkraft und zu rund 6% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 17% stammen aus Kernenergie und weniger als 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 19% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2016.

Pressedienst

Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die neu publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2016. Dabei zeigt sich folgendes Bild:

  • 55,9% des im Jahr 2016 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2015: 53,4%). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 85,9% (2015: 88,8%) in der Schweiz produziert.
  • 16,9% (2015: 20,7%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (33%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 91,8% (2015: 88,2%) aus der Schweiz.
  • 19,4% (2015: 19,4%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Dieser konstant hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass stromintensive Unternehmen auf dem europäischen Markt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschaffen, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil nicht überprüfbarer Energieträger praktisch gleich geblieben.
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 4,9% (2015) auf 5,9% im Jahr 2016. Davon wurden rund 95% in der Schweiz produziert und über drei Viertel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2016 gelieferte Strom aus Abfällen (0,8%) und fossilen Energieträgern (0.8%).

Mehr Transparenz durch Herkunftsnachweispflicht

Bisher war es möglich in der Stromkennzeichnung «nicht überprüfbare Energieträger» (sogenannten Graustrom) auszuweisen, wenn keine Herkunftsnachweise vorhanden waren. Seit dem 1. Januar 2018 gelten das neue Energiegesetz und die zugehörige Energieverordnung. Sie schreiben vor, dass die Angabe von nicht überprüfbaren Energieträgern ab dem Tarifjahr 2018 nicht mehr zulässig ist.

Neu müssen also für die Stromkennzeichnung immer Herkunftsnachweise verwendet werden. Auch für den Verbrauch von Bahnstrom und für die Verluste durch (Pump-)Speicherung müssen neu Herkunftsnachweise entwertet werden. Die Herkunftsnachweis-Erfassungspflicht gilt neu nicht nur für Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, sondern grundsätzlich für alle ans Netz angeschlossenen Anlagen (Ausnahmen: Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA oder einem jährlichen Betrieb von maximal 50 Stunden), auch wenn diese den produzierten Strom vollständig vor Ort selber verbrauchen.