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5-Jahres-Bericht zur Energiestrategie 2050

Foto: Beat Kohler

Der Bundesrat hat den ersten Bericht zur Energiestrategie 2050 gutgeheissen, der alle fünf Jahre vorgenommen wird. Er zeigt, dass die Schweiz die Richtwerte für das Jahr 2020 erfüllt hat. Es braucht aber zusätzliche Massnahmen, um die Ziele bis 2050 zu erreichen.

BFE/Redaktion

Das Bundesamt für Energie veröffentlicht seit 2018 jährlich einen Monitoringbericht zur Energiestrategie 2050. Die fünfjährliche Berichterstattung des Bundesrats an das Parlament ergänzt dies. Sie dient als Standortbestimmung über die Fortschritte der Energiestrategie, beurteilt Massnahmen, zeigt unerwünschte Tendenzen auf und leitet daraus Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Energiepolitik und Erreichung der Ziele ab.

Resultate

Der Bericht zeigt: Die kurzfristigen Ziele (2020) für den Ausbau der inländischen, erneuerbaren Stromproduktion und zum Energieverbrauch wurden erreicht. Für das übergeordnete Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 reichen die bestehenden energiepolitischen Massnahmen jedoch nicht aus. Aufgrund der langen Investitionszyklen im Energiesystem sei der Handlungsdruck gross. Die bereits aufgegleisten und geplanten zusätzlichen Massnahmen sowie die Entwicklungen an den Energiemärkten dürften mittelfristig die Anreize für den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung und einen sparsamen Energieverbrauch wesentlich stärken.

Der Ukraine-Krieg hat die Risiken deutlich aufgezeigt, die mit der Abhängigkeit der Schweiz von Öl und Gas aus dem Ausland verbunden sind. Das fehlende Stromabkommen mit der EU bringt zusätzliche Herausforderungen, da die Schweiz ohne Vereinbarung im europäischen Strommarkt zunehmend marginalisiert wird. Dies kann zu spürbaren Auswirkungen auf die Stromversorgungssicherheit führen. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat die Versorgungssicherheit mittel- und längerfristig stärken.

Der Umbau des Energiesystems und die Entwicklungen im internationalen Umfeld erhöhen die Anforderungen an die Stromnetze. Wichtig sei auch eine wirksame Flexibilitätsregulierung, wie sie im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorgeschlagen werde. Die stärkere Nutzung der Flexibilität (netzdienliche Steuerung von Verbrauch und Einspeisung) trage dazu bei, Engpässe zu vermeiden, die dezentrale, erneuerbare Stromproduktion besser zu integrieren und teure Netzausbauten zu reduzieren.

Die Schweizer Energieforschung liefert wertvolle Erkenntnisse und Grundlagen für neue Technologien zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Die Forschung müsse daher weitergeführt werden und sowohl technische als auch sozioökonomische Fragestellungen behandeln. Das Monitoring der Entwicklungen bei der Kerntechnologie zeige, dass in absehbarer Zeit keine Durchbrüche zu erwarten sind, die das im Gesetz verankerte Verbot für die Erteilung von Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke in Frage stellen. Die globale Entwicklung der Kerntechnologien und die Forschung in diesem Bereich werden weiter beobachtet.

Empfehlungen

Die heute geltenden Massnahmen reichen nicht aus, um die langfristigen Energie- und Klimaziele zu erreichen. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat darum den Ausbau der erneuerbaren, inländischen Energien und die Energieeffizienz verstärken und eine Energiereserve für den Winter schaffen. Auf die derzeit angespannte Situation auf den Energiemärkten hat der Bundesrat mit Vorsorgemassnahmen reagiert und Elemente aus dem Bundesgesetz, das derzeit noch in der parlamentarischen Beratung steht, per Verordnung vorgezogen.

Weiter hat der Bundesrat die Energieeffizienzverordnung per 1. Januar 2023 verschärft, wodurch energieintensive Geräte nicht mehr auf den Markt kommen. Den Teil Fördermassnahmen des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat das Parlament mit einer Revision des Energiegesetzes bereits vorgezogen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt zu fördern, hat der Bundesrat entsprechenden Verordnungsrevisionen per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Das Parlament hat bereits dringliche Massnahmen zum Ausbau der Winterenergie beschlossen und diskutiert über weitere neue Regelungen. Das sich verändernde Marktumfeld dürfte zusätzliche Anreize setzen zum Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung sowie zu einem sparsamen Verbrauchsverhalten und verbesserter Energieeffizienz. Der Bericht schlägt daher zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Massnahmen vor. Die Umsetzung der bereits eingeleiteten Massnahmen und deren Wirkung werden genau beobachtet.