Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 28. September 2020 die Vernehmlassung zu Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Diese tangieren u.a. den Betrieb und die Installation von Photovolatikanlagen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Januar 2021. Die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen ist für Juli 2021 geplant.
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Neben den Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV) und der Safeguardsverordnung (SafeguardsV) umfasst die Vernehmlassung vier weitere Teilrevisionen. Diejenige der Leitungsverordnung (LeV), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) und der Energieeffizienzverordnung (EnEV). Für Solaranlagebesitzende und Solarteure sind insbesondere die letzteren drei relevant.
Niederspannungs-Installationsverordnung
Die Teilrevision der NIV ändert die Zulassungsbedingungen für die Prüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für besondere elektrischen Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen). Damit wird es für Berufsfachleute aus der Gebäudehüllen- und Dachdeckerbranche (zum Beispiel Solarteure) einfacher, eine Installationsbewilligung für solche Anlagen zu erhalten. Ermöglicht wird dies, indem die Netzbetreiberinnen ausdrücklich verpflichtet werden, derartige Anlagen nach Fertigstellung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zu melden. Das ESTI seinerseits verstärkt seine Stichprobenkontrollen der betreffenden Installationen.
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
Mit der Teilrevision der VPeA wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. Betroffen davon sind beispielsweise Photovoltaikanlagen und Notstromgeneratoren, deren Realisation damit einfacher, günstiger und schneller wird. Die verstärkte Kontrolle durch das ESTI (siehe Teilrevision NIV) kann die Sicherheit solcher Anlagen auch ohne Plangenehmigungsverfahren gewährleisten.
Energieeffizienzverordnung
Die Teilrevision der EnEV verschärft die Kontrollkompetenz des Bundesamt für Energie für Anhlagen und Geräte. Es kann dadurch alle serienmässig hergestellten Anlagen und Geräte und ihre Bestandteile stichprobenweise energietechnisch überprüfen. Dies auch ohne vorgängige Kontrolle der technischen Unterlagen. So soll die Einhaltung der Vorschriften der EnEV, die künftig auch auf die Umweltschutz- und Chemikaliengesetzgebung verweist, besser und umfassender kontrolliert werden.